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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Krankengeld

Versichertenfreundliche Änderungen beim Krankengeldanspruch ab 08/2015 und 01/2016

Das Versorgungsstärkungsgesetz, welches am 11.06.2015 durch den Deutschen Bundestag beschlossen wurde, bringt für die gesetzlich Krankenversicherten Erleichterungen beim Krankengeldanspruch. Durch das Gesetz wird es bereits ab 01.08.2015 zu großzügigeren Regelungen beim Entstehen des Krankengeldanspruchs und auch beim weiteren Nachweis einer bereits bestehenden Arbeitsunfähigkeit kommen. Ab Januar 2016 entfallen die (kassenindividuellen) Auszahlscheine und werden ab diesem Zeitpunkt in die bestehende – gelbe – Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung integriert, was auch in diesem Bereich eine Entbürokratisierung bedeutet. Damit wird die Beanspruchung des Krankengeldes patientenfreundlicher gestaltet.

Beginn des Krankengeldanspruchs

Nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen beginnt der Anspruch auf Krankengeld, sofern keine stationäre Behandlung durchgeführt wird, mit dem Tag, der auf den Tag der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt. Ab dem 01.08.2015 beginnt der Krankengeldanspruch nicht mehr erst am Tag nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, sondern bereits an diesem Tag.

Bestätigung der weiteren Arbeitsunfähigkeit

In der Praxis gibt bzw. gab es teilweise massive Probleme, sofern bei einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit die weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht fristgerecht ausgestellt wurde. Wird beispielsweise letztmalig die Arbeitsunfähigkeit bis zu einem Freitag bestätigt, muss bis spätestens diesen Freitag erneut der Arzt konsultiert werden, damit die weitere Arbeitsunfähigkeit bestätigt wird. Nur dadurch liegt eine kontinuierliche Krankschreibung vor. Wird der Arzt erst am folgenden Montag konsultiert, gilt die Arbeitsunfähigkeit als unterbrochen mit der Folge, dass auch der Krankengeldanspruch endet. Diese Regelung bedeutet für die Versicherten finanzielle Verluste, weshalb die bisherigen Regelungen zum 31.07.2015 aufgehoben werden und es ab 01.08.2015 zu einer Neuregelung kommt.

Ab 01.08.2015 muss sich ein Versicherter bis spätestens dem Werktag beim Arzt vorstellen, der auf den letzten Tag der aktuellen Arbeitsunfähigkeit folgt. In dem oben genannten Beispiel wird eine Vorstellung beim Arzt am Montag ausreichend sein, damit ein lückenloser Nachweis der Arbeitsunfähigkeit gegeben ist.

Entfall Auszahlschein

Ab Januar 2016 wird der Auszahlschein vollständig entfallen und in die gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung integriert. Dies bedeutet eine Vereinfachung/Entbürokratisierung für alle Beteiligten.

Aktuell muss der Arzt den Auszahlschein ausstellen, aufgrund dessen der Versicherte das Krankengeld von seiner Krankenkasse ausgezahlt bekommt. Zudem ist die gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Arbeitgeber erforderlich. Diese doppelte Dokumentation entfällt damit ab dem Jahr 2016. Erschwerend kommt für die Beteiligten hinzu, dass die Krankenkasse bei den Auszahlscheinen keine einheitlich abgestimmten Vordrucke verwenden und es damit eine Vielzahl an unterschiedlichen Formularen gibt.

Das Formular der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird ab 2016 ebenfalls modifiziert. Aktuell besteht das Formular aus drei Blättern, welche für den Arzt selbst, die Krankenkasse und den Arbeitgeber bestimmt sind. Ab Januar 2016 werden die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus vier Blättern bestehen. Das vierte, neue Blatt ist für den Versicherten/Patienten bestimmt, der erstmals ebenfalls eine Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhält.

Krankengeld bedeutende Leistung der GKV

Das Krankengeld ist eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung, welche für die Versicherten eine hohe finanzielle Bedeutung hat. Nach dem Ende des Entgeltfortzahlungsanspruchs durch den Arbeitgeber bzw. nach dem Ende des Leistungsfortzahlungsanspruchs durch das Arbeitsamt sichert das Krankengeld den Versicherten auch während der Arbeitsunfähigkeit die weiteren Einnahmen, damit der Lebensstandard aufrecht erhalten werden kann.

Kommt ein Versicherter in die Lage, aufgrund einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit Krankengeld zu erhalten, ergeben sich in diesem Zusammenhang viele Fragen. Insbesondere bei einer lang andauernden Arbeitsunfähigkeit, wenn eine Arbeitsaufnahme nicht mehr zu erwarten ist, stellen sich Fragen, ob die Inanspruchnahme von Erwerbsminderungsrenten angezeigt ist.

Für eine Beratung rund um die Leistung „Krankengeld von der Gesetzlichen Krankenversicherung“, aber auch zu Fragen rund um die Renten der Gesetzlichen Rentenversicherung stehen registrierte Rentenberater zur Verfügung, die unabhängig von den Versicherungsträgern arbeiten und ihre Mandanten in Widerspruchs- und Klageverfahren kompetent vertreten.

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