Kurmaßnahmen durch Gesetzliche Krankenversicherung
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sieht in ihrem Leistungskatalog auch die Gewährung von Kurmaßnahmen vor. Die Ausrichtung und Zielsetzung von Kurmaßnahmen ist jedoch – je nach Erfordernis – unterschiedlich.
So wird bei den Kurmaßnahmen zwischen medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen unterschieden.
Unterscheidung der Kurmaßnahmen
Zusammenfassend gibt es im Kurbereich
- Ambulante Vorsorgemaßnahmen
- Stationäre Vorsorgemaßnahmen
- Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen
- Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen
- Mutter-Vater-Kind-Kuren (Vorsorgekuren)
- Mutter-Vater-Kind-Kuren (Genesungskuren)
- Mobile Rehabilitationsleistungen
Mit einem Klick auf die entsprechende Kurmaßnahme können Sie nachlesen, unter welchen Voraussetzungen die Kurmaßnahme bewilligt werden kann und welche Ausrichtung die Leistung hat.
Hilfe und Beratung
Ein Rentenberater kann Ihnen in allen Angelegenheiten der Gesetzlichen Krankenversicherung weiterhelfen. Insbesondere erhalten sie hier auch kompetente Hilfe im Bereich der Kurmaßnahmen, z. B.
- Beratung in Ihrer persönlichen Situation,
- Antragsverfahren,
- Durchführung eines Widerspruchs-, ggf. Klageverfahrens,
- u. s. w.
Nehmen Sie hier Kontakt mit der Rentenberatung auf.
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