Hallo Steffi,
die Renten wird nicht nach dem letzten Brutto- bzw. Nettoeinkommen berechnet. Bei der Berechnung werden die Entgeltpunkte berücksichtigt, die Ihr Mann über sein gesamtes Berufsleben erwirtschaftet hat. Daneben gibt es noch eine Zurechnungszeit mit der fiktiv unterstellt wird, dass man bis zu einem bestimmten Alter (im Jahr 2019 geht die Zurechnungszeit bis 65 Jahre und 8 Monate) gearbeitet hätte.
Von der errechneten Rente gibt es dann 55 Prozent.
Da, wie gesagt, der Rentenbetrag von den individuellen Beitragszahlungen abhängig ist, kann dieser nicht pauschal genannt werden. Empfehlenswert ist jedoch ein Blick in eine der letzten Renteninfomationen, die die Rentenkassen jährlich verschicken. Da wird unter anderem auch die Höhe einer Witwen-/Witwerrente mit ausgewiesen.