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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Scheinarbeitsvertrag führt nicht zur Krankenversicherungspflicht
Arbeitsvertrag

Keine Krankenversicherungspflicht bei Scheinanstellung

Schließen ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag ab, ohne dass die Tätigkeit tatsächlich gar nicht aufgenommen wird, handelt es sich um einen sogenannten Scheinarbeitsvertrag. Eine derartige Scheinanstellung führt in der Sozialversicherung zu keiner Versicherungspflicht. Zu diesem Ergebnis kam das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in seinem Urteil vom 29.10.2009 (Az. L 10 KR 20/04).

Hintergrund

Geklagt hatte eine Frau, die an einer schweren Krebserkrankung erkrankt ist. Ihr Mann war selbstständig tätig. Noch im Krankenhaus, in dem die Krebserkrankung erkannt wurde, hatte die Frau mit ihrem Mann einen Arbeitsvertrag abgeschlossen. Nach diesem Arbeitsvertrag ...

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Familienversicherung

Rente muss um Erziehungszeiten gekürzt werden

Ein Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht unter anderem dann, wenn der zu versichernde Ehegatte, Lebenspartner oder das Kind kein Gesamteinkommen hat, welches die Grenze von monatlich 435,00 Euro (Grenze von 2018) übersteigt. Wird eine geringfügige Beschäftigung – ein sogenannter Minijob – von dem zu versichernden Familienangehörigen ausgeübt, liegt die Grenze bei 450,00 ...

Weiterlesen: Familienversicherung, Minijob und Rente

Krankengeld

Allgemeiner Beitragssatz aus allen Einnahmen zu leisten

Nachdem der Gesetzgeber den Krankengeldanspruch für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige zum 01.01.2009 aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen hat, wurde diese Streichung zum 01.08.2009 wieder rückgängig gemacht. Das bedeutet, dass hauptberuflich Selbstständige seit dem 01.08.2009 das Krankengeld wieder gesetzlich absichern können (lesen Sie hierzu auch: Krankengeld für Selbstständige ...

Weiterlesen: Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch

Zusatzbeitrag

Neue Finanzierungsgrundlagen für Krankenkassen ab 2009

Mit dem Gesundheitsfonds, über den bereits seit mehr als einem Jahr heftig diskutiert wird, wird das gesamte Finanzierungssystem der Gesetzlichen Krankenversicherung neu geregelt. Jede Krankenkasse bestimmt für die Zeit ab 01.01.2009 – wie in der Vergangenheit üblich - nicht mehr selbst über ihren Beitragssatz. Dieser wird durch den Gesetzgeber bundeseinheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen festgesetzt. Ab dem 01.01.2009 ...

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Freiwillig Krankenversicherte

Beitragszuschuss von Arbeitgeber für freiwillig und privat Krankenversichert 2009

Beschäftigte, die aufgrund eines hohen Verdienstes nicht mehr in der Gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind, haben die Möglichkeit, den Versicherungsschutz über eine freiwillige Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder über eine private Krankenversicherung aufrecht zu erhalten. In diesen Fällen beteiligen sich die Arbeitgeber an den Krankenversicherungsbeiträgen ...

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Prozent

Rentner zahlen allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung

Ab dem 01.01.2009 wird der Gesundheitsfonds eingeführt, der die komplette Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung neu regelt. So gilt in diesem Zusammenhang erstmalig ein für alle Krankenkassen einheitlicher Beitragssatz. Dieser wurde durch den Gesetzgeber auf 15,5 Prozentpunkte inklusive des Sonderbeitrages von 0,9 Prozent festgesetzt.

Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung gilt ab Januar 2009 auch für ...

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