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Helmut Göpfert

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Geldscheine

Rentner werden 2009 stärker belastet als Arbeitnehmer

Mit 15,5 Prozent hat die Koalition aus Union und SPD den Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung für die Zeit ab dem 01.01.2009 festgelegt. Damit wurde erstmals seit Gründung der Krankenversicherung der Beitragssatz durch den Gesetzgeber und nicht individuell durch jede Krankenkasse selbst festgesetzt. Krankenkassen mit unterschiedlich hohen Beitragssätzen gehören mit der Einführung des Gesundheitsfonds, der eben auch einen bundesweit einheitlichen Beitragssatz vorsieht, der Vergangenheit an.

Da aktuell der Beitragssatz aller gesetzlichen Kassen bei 14,92 Prozentpunkten liegt, erfolgt letztendlich eine Beitragssatzerhöhung. Die Mehrbelastung der gesetzlich Krankenversicherten ist davon abhängig, bei welcher Krankenkasse aktuell eine Mitgliedschaft besteht (bis zum 31.12.2008 gelten noch die kassenindividuellen Beitragssätze).

Über die Erhöhung des Beitragssatzes hat die Koalition am 05. Oktober 2008 entschieden. Am gleichen Tag hat die Koalition jedoch auch über die Senkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung entschieden. Ab dem 01.01.2009 wird der Beitragssatz von derzeit 3,3 Prozent auf 2,8 Prozent gesenkt.

Wieder trifft es die Rentner besonders

Durch die Entscheidungen vom 05.10.2008 werden wieder (neben Selbstständigen) die gesetzlich krankenversicherten Rentner besonders belastet. Während sich bei Arbeitnehmern die Beitragssatzsenkung zur Arbeitslosenversicherung bemerkbar macht, indem diese die Beitragssatzerhöhung in der Krankenversicherung „abfedert“, sind von den Entscheidungen der Koalition vor allem Rentner betroffen. Denn Rentner zahlen lediglich Beiträge zur Krankenversicherung (Kassenbeitrag), nicht jedoch zur Arbeitslosenversicherung.

Die Sozialverbände haben die Entscheidungen des Gesetzgebers bemängelt, da dieser mit der Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages einen Belastungsausgleich für die Versicherten erreichen wollte. Dass dabei die aktuell ca. 20 Millionen Rentner wieder außen vor bleiben, wurde sofort durch die Rentnerlobbyisten bemängelt.

Bereits zum 01.07.2008 wurden die Rentenbezieher stärker mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet. Ab Juli 2008 wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung im Zuge der Pflegereform von 1,7 Prozent (bzw. 1,95 Prozent für Kinderlose) auf 1,95 Prozent (bzw. 2,2 Prozent für Kinderlose) erhöht. Der Pflegeversicherungsbeitrag ist von den Rentnern alleine – ohne Beteiligung des Rentenversicherungsträgers – aufzubringen.

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