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Rentenberater
Helmut Göpfert

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D-90614 Ammerdorf

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Aktuelle Sozialversicherungswerte
Sozialversicherungswerte

Rechengrößen in der Sozialversicherung 2024

(endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2024)

Folgend sind die bedeutendsten Rechengrößen, Versicherungspflichtgrenzen, Beitragsbemessungsgrenzen - sofern erforderlich unterteilt nach Rechtskreis West (alte Bundesländer) und Rechtskreis Ost (neue Bundesländer) und die (bundesweit einheitlichen) Beitragssätze der einzelnen Sozialversicherungszweige für das Kalenderjahr 2024 zusammengefasst. Die Sozialversicherungswerte bzw. Rechengrößen im Sozialversicherungsrecht für das Kalenderjahr 2024 wurden vom Bundeskabinett am 11.10.2023 beschlossen.

Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

jährlich: 69.300,00 € ...

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Steigerung

Neuer Anpassungsfaktor ab Juli 2022

Bezieht ein Versicherter eine Entgeltersatzleistung, wird diese im Regelfall der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst. Das bedeutet, dass die Entgeltersatzleistung dynamisiert wird. Der hierfür maßgebende Anpassungsfaktor wird jährlich zum 01.07. neu bestimmt und gilt dann von Juli des laufenden Jahres bis Juni des folgenden Jahres.

Der Anpassungsfaktor für die Entgeltersatzleistungen ab Juli 2022 beträgt 1,0348. Das heißt, dass ...

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Mitgliedsbeitrag

Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wurde zum 01.01.2023 erhöht

Zum 01.01.2023 kam es zu einer Erhöhung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung. Damit gibt es seit dem Jahr 2020 erstmals wieder eine Änderung in diesem Sozialversicherungszweig.

Ab dem 01.01.2023 beträgt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung 2,6 Prozent.

Bis zum Kalenderjahr 2022 betrug der Beitragssatz 2,4 Prozent, sodass es zu einer Anhebung des Beitragssatzes zu Jahresbeginn 2023 um 0,2 ...

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Entgeltersatzleistungen

Dynamisierungssatz für Entgeltersatzleistungen

Entgeltersatzleistungen, wie zum Beispiel Krankengeld oder VerletztengeldVerletztengeld, werden nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraumes dynamisiert, also der Lohnentwicklung angepasst.

Der Anpassungsfaktor, der ab 01.07. eines Jahres gilt, wird jeweils zum 30.06. eines Jahres durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben und gilt dann ein Jahr bzw. zwölf Monate.

Dynamisierungsfaktor ab ...

Weiterlesen: Erhöhung Entgeltersatzleistungen ab 01.07.2008

Erhöhung Entgeltersatzleistungen ab 01.07.2009

Dynamisierungssatz ab 01.07.2009

Damit Entgeltersatzleistungen – z. B. das Krankengeld von der Gesetzlichen Krankenversicherung oder das Verletztengeld von der Gesetzlichen Unfallversicherung – von der Lohnentwicklung nicht ausgeschlossen werden, werden diese dynamisiert. Nach den gesetzlichen Vorschriften werden die Berechnungsgrundlagen, die den Entgeltersatzleistungen zugrunde liegen, nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums um einen bestimmten Prozentsatz erhöht ...

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Erhöhung

Anpassungsfaktor vom 01.07.2011 bis 30.06.2012

Nach den gesetzlichen Vorschriften müssen die Entgeltersatzleistungen Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld und Versorgungskrankengeld ein Jahr nach dem Ende des Bemessungszeitraums dynamisiert (erhöht) werden. Damit gewährleistet der Gesetzgeber, dass die Versicherten, die diese Entgeltersatzleistungen beziehen, an der wirtschaftlichen Entwicklung teilnehmen bzw. die Inflation ausgeglichen wird.

Der Dynamisierungssatz, welcher bei der ...

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