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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Erhöhung Entgeltersatzleistungen ab 01.07.2009

Dynamisierungssatz ab 01.07.2009

Damit Entgeltersatzleistungen – z. B. das Krankengeld von der Gesetzlichen Krankenversicherung oder das Verletztengeld von der Gesetzlichen Unfallversicherung – von der Lohnentwicklung nicht ausgeschlossen werden, werden diese dynamisiert. Nach den gesetzlichen Vorschriften werden die Berechnungsgrundlagen, die den Entgeltersatzleistungen zugrunde liegen, nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums um einen bestimmten Prozentsatz erhöht (dynamisiert), den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jeweils bis zum 30. Juni eines Jahres bekannt gibt. Der Dynamisierungssatz gilt dann vom 01.07. bis zum 30.06 des Folgejahres.

Der Dynamisierungssatz für die Zeit vom 01.07.2009 bis 30.06.2010 beträgt 2,44 Prozent.

Das heißt, dass die in der Zeit vom 01.07.2009 bis 30.06.2010 zu dynamisierenden Entgeltersatzleistungen durch Erhöhung der jeweiligen Bemessungsgrundlage um 2,44 Prozent erhöht werden. Die zuständigen Leistungsträger erteilen nach einer Dynamisierung der Entgeltersatzleistung hierüber einen Bescheid, mit dem der Versicherte informiert wird.

Betroffene Entgeltersatzleistungen

Der Dynamisierungssatz von 2,44 Prozent gilt für die Entgeltersatzleistungen Krankengeld von den gesetzlichen Krankenkassen, Versorgungskrankengeld von der Kriegsopferversorgung, Übergangsgeld von der Gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, der Kriegsopferfürsorge und der Arbeitsförderung und Verletztengeld von der Gesetzlichen Unfallversicherung.

Registrierte Rentenberater

Registrierte Rentenberater sind gerichtlich geprüfte Experten, die ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten vertreten und unabhängig von den Versicherungsträgern arbeiten. Die Rentenberater beraten nicht nur in Bereichen, die direkt mit der Rente zu tun haben, sondern auch dann, wenn sich Auswirkungen auf eine Rente ergeben. Daher sind registrierte Rentenberater auch Ansprechpartner in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Krankengeld von der Gesetzlichen Krankenversicherung und dem Verletztengeld von der Gesetzlichen Unfallversicherung.

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