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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Entgeltersatzleistungen

Der neue Anpassungsfaktor vom 01.07.2013 bis 30.06.2014

Damit die Entgeltersatzleistungen an der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung teilnehmen, werden diese dynamisiert. Die Dynamisierung der Entgeltersatzleistungen, zu denen das Krankengeld, das Verletztengeld, das Übergangsgeld und das Versorgungskrankengeld gehören, erfolgt immer nach Ablauf eines Jahres nach dem Ende des Bemessungszeitraums welcher für die Berechnung maßgebend ist.

Als Dynamisierungssatz – also prozentualer Erhöhungssatz – muss immer der Anpassungsfaktor herangezogen werden, welcher ab dem letzten 01. Juli maßgebend war. Er wird immer bis spätestens 30. Juni vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gegeben und gilt demnach für zwölf Monate bis zum 30. Juni des Folgejahres.

Anpassungsfaktor 01.07.2013 bis 30.06.2014

Der neue, in der Zeit vom 01.07.2013 bis 30.06.2014, gültige Anpassungsfaktor beträgt 1,0321. Dies bedeutet, dass die genannten Entgeltersatzleistungen, welche in der Zeit von Juli 2013 bis Juni 2014 zu dynamisieren sind, um 3,21 Prozentpunkte angehoben werden.

Der Anpassungsfaktor wird ermittelt, indem die Bruttolöhne und Bruttogehälter je Arbeitnehmer des vergangenen Jahres mit den Bruttolöhnen und -gehältern des vorvergangenen Jahres geteilt werden.

Die zuständigen Leistungsträger müssen immer die maßgebende Bemessungsgrundlage der Entgeltersatzleistung dynamisieren/erhöhen. Dadurch ergibt sich in der Folge dann auch eine höhere Brutto-Leistung.

Die Erhöhung der Entgeltersatzleistungen müssen die Leistungsträger von Amts wegen vornehmen; ein gesonderter Antrag ist daher nicht erforderlich.

Zu beachten ist, dass das Krankengeld dann nicht dynamisiert wird, wenn unmittelbar zuvor Arbeitslosengeld I oder Unterhaltsgeld bezogen wurde und das Krankengeld aus diesen Entgeltersatzleistungen berechnet wurde. Dies ist deshalb der Fall, da weder das Unterhalts- noch das Arbeitslosengeld I dynamisiert werden. Beim Übergangsgeld erfolgt ebenfalls keine Dynamisierung, wenn dieses in Höhe des Arbeitslosengeldes I oder II gezahlt wird. Eine Ausnahme ergibt sich jedoch, wenn das Übergangsgeld mindestens zehn Prozent höher sein sollte das das Arbeitslosengeld I: In diesem Fall wird eine Erhöhung durchgeführt.

Fragen zum Krankengeld/Verletztengeld

Fragen, welche im Zusammenhang mit den Entgeltersatzleistungen der Gesetzlichen Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung entstehen, beantworten registrierte Rentenberater kompetent und unabhängig von den Versicherungsträgern. Kontaktieren Sie daher mit Ihren Fragen rund um das Kranken-, Verletzten- oder Übergangsgeld den registrierten Rentenberater Helmut Göpfert, der Ihnen vertrauensvoll weiterhelfen kann.

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