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Rentenberater
Helmut Göpfert

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D-90614 Ammerdorf

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Kursleiterin Yoga-Kurs ist rentenversicherungspflichtig
Urteil

Urteil Hessisches Landessozialgericht vom 28.06.2023, L 2 R 214/22

In der Gesetzlichen Rentenversicherung ist ein gesetzlich definierter Personenkreis von Selbstständigen rentenversicherungspflichtig. Zu diesen Versicherungspflichtigen gehören nach § 2 Satz 1 Nr. 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) selbstständig tätige Lehrer und Erzieher. Voraussetzung hierfür ist, dass diese selbstständige Tätigkeit mehr als geringfügig ausgeübt wird und auch regelmäßig keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt werden.

Das Hessische Landessozialgericht musste sich mit einem Klage- bzw. Berufungsfall befassen, in dem eine Yoga-Kursleiterin von der Rentenversicherung als versicherungspflichtige Selbstständige eingestuft ...

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Beitragssatz

Beitragssatz in der Rentenversicherung bleibt 2023 stabil bei 18,6 Prozent

Der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung ist auch im Kalenderjahr 2023 stabil und beträgt 18,6 Prozent. Auch bei der knappschaftlichen Rentenversicherung ist es zum Jahresbeginn 2023 zu keiner Änderung gekommen; hier beträgt der Beitragssatz weiterhin 24,7 Prozent.

Letztmals erfolgte im Bereich der Rentenversicherung eine Änderung des Beitragssatzes im Jahr 2018, sodass der Beitragssatz nun bereits im ...

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Beitragssatz

Beitragssatz der Rentenversicherung im Jahr 2022

Zum 01.01.2022 ergeben sich keine Änderungen beim Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung. Der Beitragssatz wird im Kalenderjahr 2022 weiterhin in der allgemeinen Rentenversicherung bei 18,6 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei 24,7 Prozent liegen.

Bundesregierung setzt Beitragssatz fest

Nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 158 und 160 SGB VI) muss der Beitragssatz von der Bundesregierung mit Zustimmung des ...

Weiterlesen: Rentenbeitrag im Jahr 2022

Beiträge

Beitragssatz der Rentenversicherung im Jahr 2021

Der Beitragssatz der allgemeinen Rentenversicherung (Gesetzliche Rentenversicherung) wird im Kalenderjahr 2021 weiterhin 18,6 Prozent betragen. Damit ergibt sich keine Änderung im Vergleich zu den Vorjahren.

In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt der Beitragssatz im Kalenderjahr 2021 – ebenfalls unverändert – 24,7 Prozent.

Beitragssatz setzt Bundesregierung fest

Den Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung muss ...

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Beitragssatz

Beitragssatz Rentenversicherung im Jahr 2020 weiterhin bei 18,6 Prozent

Der Beitragssatz in der Gesetzlichen Rentenversicherung beträgt auch im Kalenderjahr 2020 18,6 Prozent. Damit ist der Beitragssatz bereits seit Januar 2018 unverändert.

Auch in der knappschaftlichen Rentenversicherung kommt es zu keiner Änderung des Beitragssatzes. Dieser beträgt weiterhin 24,7 Prozent.

Tragung des Rentenbeitrags und Änderung der Bemessungsgrenzen

Der Beitrag zur Rentenversicherung wird bei ...

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Beitragshöhe

Beitragshöhe und Rentenansprüche 2019 aufgrund ehrenamtlicher Pflegetätigkeit

Ehrenamtliche – nicht erwerbsmäßige – Pflegepersonen werden in bestimmten Fällen von der Rentenversicherungspflicht erfasst. In diesen Fällen zahlt die zuständige Pflegekasse für die Pflegeperson Rentenversicherungsbeiträge, welche einerseits eventuelle Versicherungslücken im Rentenversicherungskonto schließen, andererseits die Rentenanwartschaften erhöhen.

Da die Bemessungsgrundlage, welche für ...

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