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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Beitragsbemessungsgrenze

Spitzenverband der Krankenkassen schafft gleiche Grundsätze

Ab dem 01.01.2009 gelten für die Beitragsbemessung von freiwillig Krankenversicherten gleiche Grundsätze. Diese hat der Spitzenverband der Krankenkassen am 27.10.2008 beschlossen. Damit gehören unterschiedliche Beitragsbemessungen bzw. Einstufungsgrundsätze der gesetzlichen Krankenkassen der Vergangenheit an.

Hintergrund

Die Krankenkassen mussten bisher individuell in ihrer Satzung regeln, in welcher Höhe und nach welchen Einstufungsgrundsätzen freiwillig Krankenversicherte Beiträge entrichten müssen. In der Praxis hatte dies die Auswirkung, dass bei identischen Sachverhalten von den einzelnen Krankenkassen gegebenenfalls unterschiedliche Beiträge errechnet wurden. Die aktuelle Gesundheitsreform, dessen Herzstück die Einführung des Gesundheitsfonds und der erstmals bundeseinheitliche Beitragssatz ist, sieht vor, dass die unterschiedlichen Einstufungsgrundsätze vereinheitlicht werden. Diese Aufgabe wurde dem GKV-Spitzenverband zugeteilt

Die ab dem Jahr 2009 geltenden Grundsätze vereinheitlichen ca. 200 unterschiedliche Satzungsregelungen, die sich zum Teil stark unterscheiden. Doch wie bisher auch, wird bei der Beitragsberechnung von freiwilligen Kassenmitgliedern die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt.

Die neue Regelung beinhaltet auch, wie die unterschiedlichen Einkunftsarten, also z. B. Miet- und Pachteinnahmen, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Kapitaleinkünfte zu berücksichtigen sind.

Beitragsbemessung transparenter

Mit den neuen, einheitlichen Beitragsbemessungsgrundsätzen wird für die freiwillig Versicherten mehr Transparenz und Gerechtigkeit geschaffen. Dies deshalb, weil ab dem neuen Jahr gleiche Sachverhalte freiwillig Krankenversicherter auch zu einem gleichen Ergebnis bei den einzelnen Krankenkassen führen. Wie der Spitzenverband der Krankenkassen mitteilte, werden die neuen Einstufungsgrundsätze zu keiner Beitragssteigerung führen. Vielmehr soll sogar die Tendenz dahin gehen, dass es sogar zu Beitragsreduzierungen kommt.

Bemessungsgrundsätze werden permanent angepasst

Die aktuell ausgearbeiteten Bemessungsgrundsätze, die am 01.01.2009 in Kraft treten, werden seitens des GKV-Spitzenverbandes permanent überprüft und – sofern erforderlich – den Veränderungen angepasst. Daher handelt es sich bei der neuen Beitragsberechnung für freiwillig Versicherte um kein statisches Gebilde.

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