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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Brückenteilzeit

Die Einführung einer Brückenteilzeit ab Januar 2019

Ab dem 01.01.2019 haben Arbeitnehmer die Möglichkeit ihre vertragliche Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum verringern. In diesen Fällen spricht man von der „Brückenteilzeit“. Ermöglicht wird die Inanspruchnahme einer Brückenteilzeit mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts“, welches am 01.01.2019 in Kraft getreten ist.

Die Rechtsgrundlage

Im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts wurde die Rechtsvorschrift des § 9a Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) eingeführt. Diese Rechtsvorschrift ermöglicht Arbeitnehmern, die länger als sechs Monate bei ihrem Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis standen, die vertragliche ...

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Erhöhung Entgeltersatzleistungen

Der neue Anpassungsfaktor vom 01.07.2019 bis 30.06.2020

Nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 70 SGB IX) müssen Entgeltersatzleistungen dynamisiert werden, wenn ein Jahr nach dem Ende des Bemessungszeitraums abgelaufen ist. Damit wird erreicht, dass bei der Zahlung der Entgeltersatzleistungen auch die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung berücksichtigt wird.

Der Anpassungsfaktor muss jährlich bis spätestens 30.06. vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales – kurz: BMAS – ...

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Beschäftigte Altersrentner

Beschäftigung von Altersrentnern und die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Gegen Arbeitsentgelt Beschäftigte unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Besonderheiten sind jedoch dann zu beachten, wenn es sich bei dem Beschäftigten zugleich um einen Altersrentner handelt. Hinsichtlich der Beurteilung der Versicherungs- und Beitragspflicht im Zweig der Gesetzlichen Rentenversicherung haben sich ...

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Sozialversicherungswerte 2019

Rechengrößen in der Sozialversicherung 2019

(endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2019)

Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

jährlich: 60.750,00 € - monatlich 5.062,50 €

Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)

jährlich: 54.450,00 € - monatlich 4.537,50 €

Beitragsbemessungsgrenze ...

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Ehrenamt

Ehrenamtliches Engagement durch Bundessozialgericht gestärkt

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Grundsatzurteil vom 16.08.2017 (Az. B 12 KR 14/16 R) über die versicherungsrechtliche Beurteilung des Inhabers eines Ehrenamtes entschieden. Hierbei wurde durch den 12. Senat des Bundessozialgerichts die Rechtsprechung zu Inhabern von Ehrenämtern entsprechend fortgeführt.

Es wurde dabei festgestellt, dass bei ehrenamtlichen Tätigkeiten kein spezielles Gegenseitigkeitsverhältnis ...

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Sozialversicherungswerte

Rechengrößen in der Sozialversicherung 2018

(endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2018)

Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

jährlich: 59.400,00 € - monatlich 4.950,00 €

Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)

jährlich: 53.100,00 € - monatlich 4.425,00 €

Beitragsbemessungsgrenze ...

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