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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Pflegezeit für Beschäftigte
Pflegezeit

Pflegezeit für Angehörige wird eingeführt

Im Jahr 1995 wurde die Gesetzliche Pflegeversicherung als fünfter Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Seitdem sind die Leistungen nahezu unverändert geblieben. So wurden die Leistungsbeträge weder an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst, noch wurde den Veränderungen in der Gesellschaft Rechnung getragen.

Mit der ersten Reform der Pflegeversicherung werden zum 01.07.2008 die Beträge, die die Pflegekassen leisten können, erhöht. Lesen Sie hierzu auch: Das bringt die Pflegereform. Als zusätzliche Verbesserung haben ab dem 01.07.2008 Angehörige einen Anspruch auf eine Pflegezeit.

Die Pflegezeit

Kurzzeitige Freistellung

Wird eine Person pflegebedürftig, ist vieles nicht ...

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Pflegekurse durch Soziale Pflegeversicherung

Der Gesetzgeber ermöglicht durch eine Reihe von Leistungen, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung bzw. in ihrer Familie gepflegt werden können. Diese Leistungen reichen vom Pflegegeld bis hin zur rentenversicherungs- und unfallversicherungsrechtlichen Absicherung der Pflegepersonen.

Wenn ein Pflegefall erstmalig in einer Familie auftritt, sind viele Angehörige mit dieser Situation überfordert. Darüber ...

Weiterlesen: Pflegekurse (Pflegeversicherung)

Pflegeversicherung

Die damalige Pflegestufe 0 (bis 31.12.2016)

Die Pflegestufe 0 liegt dann vor, wenn jemand bei der Pflege Unterstützung benötigt, jedoch nicht die Voraussetzungen erfüllt, um in Pflegestufe I eingestuft zu werden – s. hierzu Definition und Stufen der Pflegebedürftigkeit.

In die Pflegestufe 0 werden beispielsweise Personen eingestuft, die ausschließlich Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Folgend ist der Inhalt und die Bedeutung der Pflegestufe 0 beschrieben, in die ...

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Stationäre Kurzzeitpflege von der Pflegeversicherung

Die Leistungsvorschriften der Pflegekassen (Soziale Pflegeversicherung) sehen einen Anspruch auf Kurzzeitpflege vor, wenn die häusliche Pflege nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann und auch eine teilstationäre Pflege nicht ausreicht.

Allgemeines

Der Anspruch auf die Kurzzeitpflege besteht, wenn die häusliche Pflege, also

  • die Pflegesachleistungen,
  • die selbst beschaffte Pflege,
  • die ...

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Die Leistungen in der vollstationären Pflege

Ein Anspruch auf eine Pflege in vollstationären Einrichtungen besteht für Pflegebedürftige, wenn die häusliche oder teilstationäre (Tages- oder Nachtpflege) Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt.

Zu umfangreichen Änderungen in der vollstationären Pflege kam es durch die weitreichende Pflegereform, welche zum 01.01.2017 mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) umgesetzt ...

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Tagespflege

Die Tages- und Nachtpflege

Um die Pflege im häuslichen Bereich des Pflegebedürftigen zu ermöglichen und zu unterstützen, sehen die Leistungen der Gesetzlichen/Sozialen Pflegeversicherung Leistungen wie z. B. die Pflegesachleistung, das Pflegegeld und auch die Verhinderungspflege vor.

Doch nicht immer gelingt es bzw. ist es möglich, einen Pflegebedürftigen ganztägig zu Hause zu pflegen. Für diese Fälle sieht der Leistungskatalog der Sozialen Pflegeversicherung eine Tagespflege und ...

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