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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz ab 01.01.2004

Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) trat zum 01.01.2004 in seinen wesentlichen Teilen in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde die Gesetzliche Krankenversicherung reformiert.

Wesentliche Reforminhalte der Gesetzlichen Krankenversicherung waren hier:

  • Streichung der Leistung Sterbegeld aus dem Leistungskatalog der GKV
  • Streichung der Leistung Entbindungsgeld aus dem Leistungskatalog der GKV
  • Einführung der Praxisgebühr (Hinweis: die Praxisgebühr wurde ab Januar 2013 wieder abgeschafft)
  • Anspruch auf Behandlungspflege für allein stehende Wohnungslose im Rahmen der häuslichen Krankenpflege
  • Einführung von befundbezogenen Festzuschüssen bei der Leistung Zahnersatz
  • Einschränkung ...

Weiterlesen: GMG - Gesundheitsmodernisierungsgesetz

Die Behandlung durch Ärzte in der GKV

Die ärztliche Behandlung umfasst die Tätigkeit eines Arztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist. Zur ärztlichen Behandlung gehören auch die Hilfeleistungen anderer Personen, die vom Arzt angeordnet und von ihm zu verantworten sind.

Freie Arztwahl

Die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können den Arzt bzw. Facharzt frei ...

Weiterlesen: Ärztliche Behandlung durch Ärzte

Schriftlich

Die Erforderliche Schriftform bei Widersprüchen

Das Internet und die Kommunikation über E-Mails nimmt einen immer größeren Stellenwert im Alltag ein. Doch nicht immer ist eine E-Mail das richtige Kommunikationsmedium.

So hat am 11.07.2007 das Hessische Landessozialgericht beschlossen (Az. L 9 AS 161/07), dass ein Widerspruch, der per E-Mail ohne digitale Signatur eingelegt wurde, nicht als formgerecht einzustufen ist.

Klagegegenstand

In einem Fall hatte ein Bezieher von Leistungen ...

Weiterlesen: Widersprüche müssen schriftlich erfolgen

Arzt / Ärztin

Die ärztliche Berufsausübung und die Ausübung der Heilkunde, kann nur erfolgen, wenn nach der Bundesärzteordnung eine Approbation vorliegt. Die Einzelheiten der Approbation, wie z.B. das Studium, ist in der Approbationsordnung für Ärzte geregelt sind. Ein Arzt bzw. eine Ärztin führt die ärztliche Behandlung durch und hat damit für das Sozialversicherungssystem, insbesondere für die Gesetzliche Krankenversicherung, eine enorm hohe Bedeutung.

Ärzte sind ...

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Freie Arztwahl in der GKV

Jeder Versicherte der GKV (Gesetzlicher Krankenversicherung) kann - im Rahmen seines Selbstbestimmungsrechts - seinen behandelnden Arzt bzw. Zahnarzt frei wählen.

Hierbei kann unter den zu der vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzten, den medizinischen Versorgungszentren, den ermächtigten Ärzten, den ermächtigten oder an der ambulanten Versorgung teilnehmenden ärztlich geleiteten Einrichtungen und den (sofern vorhanden) Eigeneinrichtungen der ...

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