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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Sozialversicherungsausweis

Jeder Beschäftigte erhält einen Sozialversicherungsausweis, der durch die Rentenversicherungsträger ausgestellt wird.

Mitführungspflicht

Die Mitführungspflicht in bestimmten Gewerbezweigen, ist ab 01.01.2009 entfallen (s. Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren ab 2009). Beschäftigte in den folgenden Gewerben mussten bis 31.12.2008 ihren Sozialversicherungsausweis mit einem Lichtbild zu versehen und bei ihrer Tätigkeit mitzuführen:

  • Baugewerbe, Schaustellergewerbe, Gebäudereinigung,
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
  • Personen- und Güterbeförderungsgewerbe,
  • Unternehmen, die am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligt sind,
  • Forstgewerbe.

Hier musste der Ausweis bei Kontrollen zur Aufdeckung illegaler Beschäftigungsverhältnisse auch auf Verlangen vorgezeigt werden.

Seit dem 01.01.2009 genügt die Mitführung von Ausweispapieren, welche die Beschäftigten schnell und zweifelsfrei identifizieren.

Vorlagepflicht

Darüber hinaus ist der Sozialversicherungsausweis generell vom Arbeitnehmer bei Beginn der Beschäftigung beim Arbeitgeber vorzulegen.

Auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers (z. B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit) muss der Ausweis zur Verhinderung von Leistungsmissbrauch bei Bezug von Sozialleistungen dort hinterlegt werden.

Ausstellung

Der zuständige Rentenversicherungsträger stellt den Sozialversicherungsausweis bei Vergabe einer Versicherungsnummer aus. Das Ausstellen des Ausweises erfolgt auch auf eigenem Antrag, der bei der Einzugsstelle (Krankenkasse) gestellt werden kann.