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Helmut Göpfert

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Witwenrente

Steigende Anzahl der Bezieher einer Witwerrente

Früher hatten grundsätzlich nur Frauen einen Anspruch auf eine Witwenrente, wenn der Ehegatte verstorben ist. Männer hatten nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Witwerrente. Von daher gab es bei diesen Hinterbliebenenrenten eine Ungleichbehandlung, welche der Gesetzgeber ab dem Jahr 1986 beseitigte. Seitdem sind die Zugangsvoraussetzungen auf eine Witwen-/Witwerrente bei Männern und Frauen identisch. Wie aktuelle Analysen der Rentenversicherungsträger allerdings verdeutlichen, werden die Witwen-/Witwerrenten dennoch vorwiegend von Frauen bezogen. Dennoch ist die Anzahl der Männer, die eine Witwerrente beziehen, steigt stetig.

Zum Jahreswechsel 2009/2010 bezogen insgesamt 4,9 Millionen Witwen eine Witwenrente. Dem standen „nur“ etwa 542.000 Witwer gegenüber, die eine Witwerrente bezogen. Betrachtet man die Anzahl der Männer, die eine Witwerrente beziehen, ist festzustellen, dass auch bei den Witwern die Hinterbliebenenrente eine immer größere Bedeutung einnimmt. Seit dem Jahr 1992, dem Jahr, aus dem erstmals die Zahlen aus dem gesamten Bundesgebiet (Ost- und Westdeutschland) vorliegen, hat sich bis Ende 2009 die Anzahl der Witwerrentenbezieher vervierfacht.

Hinzu kommt noch, dass 367.000 Witwer zusätzlich einen grundsätzlichen Anspruch auf eine Witwerrente hätten. Die Witwerrenten kommen jedoch nicht zur Auszahlung, da ein zu hohes Einkommen erzielt wird und die Rentenzahlungen damit vollständig „ruhen“.

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Autor: skg

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