Kontakt aufnehmen mit Rentenberater Helmut Göpfert

Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Rentenberater

Registrierte Rentenberater sind für ihre Kunden da

Vor mehr als einem halben Jahrhundert hat sich der Berufsstand des Rentenberaters gegründet und seitdem kontinuierlich zu einem immer wichtigeren Spezialisten im Rentenrecht etabliert. Heute sind die registrierten Rentenberater im so genannten Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. Sie helfen ihren Kunden in einer Zeit, die durch kaum mehr zählbare Rechtsänderungen im Bereich des Sozialversicherungsrechts geprägt ist, die Rechte zu kennen und diese ggf. auch rechtlich durchzusetzen. Unabhängig von den Versicherungsträgern und stets im Interesse ihrer Kunden zu beraten, haben sich die Rentenberater zu ihrem Leitbild ihres Berufes auserkoren.

Gerichtlich geprüft

Um als registrierter Rentenberater (registriert nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, kurz: RDG) tätig zu sein, wird die fachliche Eignung gerichtlich geprüft. Dies erfolgt durch eine schriftliche und/oder mündliche Prüfung, die durch das zuständige Landessozialgericht abgenommen wird.

Auf die Seriosität der Rentenberater können deren Kunden deshalb fest vertrauen, weil die Spezialisten des Rentenrechts stets der Aufsicht des Präsidenten des für deren Geschäftssitz zuständigen Amts- bzw. Landgerichts unterliegen. Doch auch die Tatsachen, dass Rentenberater unabhängig von den Versicherungsträgern ihre Tätigkeit, die mit der eines Rechtsanwaltes vergleichbar ist, ausüben und der Schweigepflicht unterliegen, geben den Kunden eine weitere Sicherheit.

Im Interesse ihrer Kunden

Rentenberater sind freiberuflich tätig und handeln – da diese nicht von den Versicherungsträgern, wie z. B. den Rentenkassen oder Berufsgenossenschaften abhängig sind – ausschließlich im Interesse ihrer Kunden bzw. Mandanten. Stets die optimale Lösung für ihre Kunden zu finden, ist der Leitsatz ihrer täglichen Arbeit.

Beispielhaft kann aufgezählt werden, dass registrierte Rentenberater neben der Beratung auch bei Antragsverfahren und sonstigen Formalitäten ihren Service anbieten. Sollte von einem Sozialversicherungsträger eine Leistung nicht befürwortet werden, können Rentenberater die Ansprüche auch rechtlich in einem Widerspruchsverfahren und in Klageverfahren vor den Sozial- und Landessozialgerichten durchsetzen. In den sozialgerichtlichen Verfahren treten Rentenberater als Prozessagenten auf.

Die Zulassungsbereiche

Der Rentenberater Helmut Göpfert hat eine Zulassung für die Gebiete der Gesetzlichen Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung, wenn eine Berührung zu einer gesetzlichen Rente besteht. So kann durch den Rentenberater auch z. B. in allen Angelegenheiten mit einem Krankengeldanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse eine kompetente und qualifizierte Beratung erfolgen.

Auch bei der Prüfung von Bescheiden leisten Rentenberater einen wertvollen Beitrag. Geht man nach den Presse- und Medienberichten der letzten Jahre, ist jeder dritte Rentenbescheid entweder lückenhaft oder fehlerhaft. Die Quote der falschen Rentenbescheide wird aufgrund der Erfahrungswerte der Rentenberater bestätigt, die dringend raten, einen Rentenbescheid prüfen zu lassen. Nur dadurch haben die Neu-Rentenbezieher die Sicherheit, dass die Rente korrekt berechnet ist und keine finanziellen Nachteile entstehen. Ist ein Rentenbescheid doch einmal lücken- oder fehlerhaft, kann dieser innerhalb der Widerspruchsfristen durch einen Rentenberater korrekt im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens korrigiert werden. Lesen Sie auch: Falscher Rentenbescheid, was tun?

Kontakt zu einem Rentenberater

Nehmen Sie mit der Rentenberatung Helmut Göpfert bezüglich Ihres Anliegens Kontakt auf. Der registrierte Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt berät und vertritt Sie gerne in allen Rentenangelegenheiten auf dem Gebiet der Gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung.

Bildnachweis: Thumbnail: © Erwin Wodicka | Beitragsbild: © J. Rofeld