Solidaritätsprinzip

Das Solidaritätsprinzip gibt es in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Solidaritätsprinzip bedeutet, dass Versicherte im Einzelfall die Leistungen erhalten, die der Gesetzgeber vorsieht. Die Höhe der entrichteten Beiträge hat also keinen Einfluss auf den Umfang des Leistungsanspruchs. Die Beitragshöhe richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten, also nach seinem Einkommen.

In der Privaten Krankenversicherung werden die Leistungen nach dem Äquivalenzprinzip geleistet.

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