Unterschiede zwischen Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Versicherung kommt per Gesetz zustande.
- Beiträge richten sich nach dem Einkommen, also der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten (Solidaritätsprinzip).
- Familienangehörige können im Rahmen der Familienversicherung kostenlos mitversichert werden.
- Mitglied ist während des Bezugs von Krankengeld, Mutterschaftsgeld und während Elternzeit beitragsfrei.
- Gesetzliche Krankenversicherung darf Beitrag nur nach tatsächlichem Finanzbedarf erheben, arbeitet also ohne Gewinnstreben.
- Leistungen werden nach dem Sachleistungsprinzip gezahlt, d. h. die Abrechnung erfolgt im Regelfall über die Krankenversichertenkarte bzw. Gesundheitskarte.
Private Krankenversicherung (PKV)
- Versicherung kommt per Vertrag zustande.
- Beiträge richten sich nach dem Versicherungsrisiko und dem Umfang des Leistungsanspruches (Äquivalenzprinzip).
- Risikoprüfung, dadurch auch Leistungsausschluss, Risikozuschlag und Ablehnung eines Versicherungsantrages möglich.
- Wartezeiten (also kein sofortiger Leistungsanspruch mit Vertragsabschluss).
- Für Familienangehörige müssen extra Prämien entrichtet werden.
- Keine Beitragsfreiheit während des Bezugs von Krankengeld, Mutterschaftsgeld und während Elternzeit.
- Eine Private Krankenversicherung ist ein Wirtschaftsunternehmen mit Gewinnstreben.
- Leistungen werden nach dem Kostenerstattungsprinzip gewährt, d. h. die Kosten müssen im Regelfall erst verauslagt werden und werden dann von der PKV wieder erstattet.
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