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Rentnern droht wegen Corona im Jahr 2021 eine Nullrunde

In den letzten Jahren profitierten die Rentner jeweils zur Jahresmitte von einer kräftigen Rentenerhöhung. So wurden die Renten im Jahr 2019 um 3,18 Prozent (im Osten 3,91 Prozent) und im Jahr 2020 um 3,45 Prozent (im Osten 4,20 Prozent) erhöht.

Die aktuellen Berechnungen gehen davon aus, dass im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie zumindest in den alten Bundesländern eine Nullrunde droht. In den neuen Bundesländern geht man aktuell von einer nur sehr geringen Rentenerhöhung von etwa 0,7 Prozent aus.

Nullrunde letztmals im Jahr 2010

Dass die etwa 21 Millionen Rentner eine Nullrunde hinnehmen mussten, passierte letztmals im Jahr 2010. Damals war die Finanzkrise der Grund für die Nullrunde. Bei einer Nullrunde kommt es nicht zu der sonst üblichen Rentenerhöhung, die jährlich zur Jahresmitte – also zum 01.07. – durchgeführt wird.

Eine bedeutende Rechengröße bei der Berechnung des Dynamisierungssatzes ist die Entwicklung der Löhne im Vorjahr. Aufgrund der Corona-Krise, welche im Frühjahr 2020 begonnen hatte, wird von sinkenden Durchschnittslöhnen ausgegangen, aber auch von einer niedrigeren Zahl an Beitragszahlern.

Dass derzeit bei den Rentnern in den neuen Bundesländern (Rechtskreis Ost) von einer Rentenerhöhung von 0,7 Prozent ausgegangen wird, liegt an der sogenannten Ausgleichstreppe. Der Gesetzgeber möchte bis zum Jahr 2024 die beiden Rentenwerte West und Ost vollständig angleichen, sodass es künftig nur noch einen einheitlichen Rentenwert für Gesamtdeutschland gibt (s. auch: Rentenangleichung ab 2025 abgeschlossen). Dies erfolgt, indem die Renten in den nächsten Jahren in den neuen Bundesländern stärker angehoben werden als in den alten Bundesländern. Für das Jahr 2021 sind hierfür zusätzliche 0,7 Prozentpunkte vorgesehen. Kommt es also im Westen und rein rechnerisch auch im Osten zu einer Nullrunden, werden diese 0,7 Prozentpunkte in den neuen Bundesländern dennoch umgesetzt.

Rentenminderung gesetzlich ausgeschlossen

Bereits im Jahr 2009 wurde die sogenannte Rentengarantieklausel vom Bundeskabinett verabschiedet. Durch diese Rentengarantieklausel wurde eine mögliche Minusanpassung der Renten gesetzlich ausgeschlossen.

Würde es rein rechnerisch also zu einer Minusanpassung – also zu einer Reduzierung der Renten – kommen, müssen die Rentner lediglich eine Nullrunde in Kauf nehmen. In diesem Fall werden die Renten nicht reduziert, es kommt aber auch zu keiner Rentenerhöhung.

Corona-Krise auch Auswirkungen auf die Beitragszahler

Die Corona-Krise wird sich nicht nur bei den Rentnern, die eine geringe oder gar keine Rentenerhöhung in Kauf nehmen müssen, auswirken. Auch die Beitragszahler werden langfristig mit höheren Beiträgen rechnen müssen. Der derzeitige Beitragssatz von 18,6 Prozent wird zwar nach aktuellem Stand auch im Jahr 2021 stabil bleiben. Aufgrund der Corona-Krise wird dieser Beitragssatz jedoch nicht, wie in der Vergangenheit angenommen, bis zum Jahr 2024 stabil gehalten werden können. Bis zum Jahr 2025 kann der Beitragssatz 20 Prozent erreichen, was gleichzeitig die Haltelinie ist. Das heißt, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen darf.

Noch im Jahr 2020 soll eine langfristige Rentenreform dafür sorgen, dass der Beitragssatz weitestgehend stabil gehalten wird.

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