Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaften werden bald durch die Rentenversicherung geprüft

Die Deutsche Rentenversicherung führt bereits die Betriebsprüfungen für die Gesetzliche Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung durch. Nach einem Vorhaben der Bundesregierung sollen den Rentenversicherungsträgern mit der Verpflichtung, die Berufsgenossenschaften auf korrekte Beitragszahlungen zu kontrollieren, weitere Aufgaben zugeordnet werden.

Die zwei bundesweit agierenden Rentenversicherungsträger, also die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die 14 regional arbeitenden gesetzlichen Rentenversicherer sollen künftig die Betriebe dahingehend prüfen, ob die Beiträge zum zuständigen Unfallversicherungsträger korrekt abgeführt wurden.

Höheres Prüfvolumen

Wie die Rentenversicherungsträger mitteilten, ist die Neuregelung bezüglich der Betriebsprüfungen deshalb notwendig und erforderlich, um eine flächendeckende Prüfung bei den Arbeitgebern zu erreichen. Bisher wurden lediglich 130.000 Arbeitgeber jährlich geprüft. Ab dem Jahr 2010 sollen dann durch die Rentenkassen 800.000 Betriebe – also mehr also sechs mal so viele Unternehmen wie bisher – geprüft werden.

Im Zuge der Organisationsreform

Die Verlagerung der Betriebsprüfungen von den Unfallversicherungsträgern auf die Rentenversicherungsträger soll im Zuge der Organisationsreform erfolgen. Die bereits im Jahr 1884 gegründete Unfallversicherung hat nach Ansicht der Bundesregierung den Wandel von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft nicht vollzogen. Dadurch haben sich – so die Begründung der Regierung – in einzelnen Branchen Rückgänge der Beschäftigten ergeben. In der Folge müssen die vergleichsweise noch wenigen vorhandenen Arbeitgeber weiterhin hohe Rentenlasten tragen, die zum Teil aus Jahrzehnte zurückliegenden Versicherungsfällen entstanden sind.

Der derzeitige Lastenausgleich zwischen den aktuell bestehenden 23 gewerblichen Berufsgenossenschaften ist nur unzureichend, so dass gravierende Verwerfungen vorhanden sind. Ziel der Reform ist es, die Anzahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf neun zu reduzieren.

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