Geldauszahlung

Krankenkassen zahlen Verletztengeld im Auftrag der Berufsgenossenschaften

Das Verletztengeld ist eine Leistung der Gesetzlichen Unfallversicherung. Doch die Berufsgenossenschaften zahlen das Verletztengeld in den meisten Fällen nicht selbst aus, sondern beauftragen damit die Krankenkasse, bei der der Versicherte Mitglied ist.

Hierfür haben die Spitzenverbände der Krankenkassen und der Unfallversicherungsträger Verwaltungsvereinbarungen abgeschlossen. Diese regeln, in welchen Fällen die Krankenkasse generell tätig wird bzw. in welchen Fällen die zuständige Berufsgenossenschaft der Krankenkasse einen Einzelauftrag erteilt.

Aufgaben der zuständigen Krankenkasse

Die Aufgaben der Krankenkasse sind:

  • die Berechnung des Verletztengeldes vorzunehmen,
  • die Auszahlung des Verletztengeldes zu veranlassen,
  • zu bestimmen, zu welchen Sozialversicherungszweigen Beiträge aus dem Verletztengeld zu leisten sind und diese entsprechend abzuführen.

Generalauftrag und Einzelauftrag

Generell wird die Krankenkasse für ihre Mitglieder von sich aus – also ohne Tätigwerden der Berufsgenossenschaft – die Verletztengeldzahlung in die Wege leiten, wenn z. B. für

  • versicherungspflichtige oder freiwillig versicherte Arbeitnehmer das Verletztengeld aus dem Arbeitsentgelt zu berechnen ist oder
  • der Anspruchsberechtigte Leistungen nach dem SGB III (z. B. Arbeitslosengeld) erhält.

In bestimmten Fällen wird die Krankenkasse jedoch nicht von sich aus die Verletztengeldzahlung veranlassen. Sofern z. B. eine Verletztengeldzahlung beansprucht wird, weil der Versicherte aufgrund einer Berufskrankheit arbeitsunfähig ist, muss die Krankenkasse mit einem Einzelauftrag beauftragt werden. Gleiches gilt auch, wenn das Verletztengeld aus einer krankenversicherungsfreien Nebenbeschäftigung oder –tätigkeit zu bemessen ist und ausgezahlt werden muss.

Vorteile für die Versicherten

Die Regelung, dass die Krankenkassen die Berechnung und Auszahlung im Auftrag der Berufsgenossenschaften übernehmen, bringt für die Versicherten einige Vorteile. So haben die Krankenkassen in der Regel ein dichteres Geschäftsstellennetz als die Berufsgenossenschaften und die Versicherten können sich an die ihnen bekannten Ansprechpartner wenden.

Hilfe und Beratung

Zu allen Fragen der Gesetzlichen Unfall- und Krankenversicherung stehen Ihnen – für diese Sozialversicherungszweige – registrierte Rentenberater zur Verfügung. Rentenberater und Prozessagenten können Sie auch kompetent in Widerspruchs- und Klageverfahren vertreten.

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