Ein Arbeitsunfall kann bei verkehrswidrigem Überholvorgang nicht verneint werden
Mit Urteil vom 21.04.2008 (Az. L 8 U 110/06) hat das Landessozialgericht Schleswig-Holstein entschieden, dass ein Arbeitsunfall bzw. ein Wegeunfall vom zuständigen Unfallversicherungsträger nicht deshalb ausgeschlossen werden kann, weil sich der Unfall aufgrund eines verkehrswidrigen Überholvorganges ereignete.
Der Klagefall
Den Rechtsstreit führten die Hinterbliebenen eines Angestellten einer Holzbaufirma, der am 13.03.2000 von seiner Arbeitsstätte mit dem Motorrad nach Hause fuhr und hier einen tödlichen Verkehrsunfall erlitten hat. An einer Ampel staute sich der Verkehr. Während der Rotphase der Ampel fuhr der Mann langsam an den wartenden Autos ...