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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Sturz beim Geldabheben für Pflegebedürftige unfallversichert
Sturz beim Geldabheben

Urteil Bayerisches Landessozialgericht vom 27.03.2013, L 2 U 516/11

Im Allgemeinen wird angenommen, dass tatsächlich nur am Arbeitsplatz Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht. Dass dem nicht so ist, beweist der Fall einer Frau die ihre Schwiegermutter pflegte und sich im Rahmen dieser Pflegeleistungen auf dem Weg zum Geldautomaten verletzte.

Bei erforderlichen Arbeitswegen besteht Versicherungsschutz

Die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung schützen hauptsächlich Arbeitnehmer während ihrer beruflichen Tätigkeit, wobei hier sowohl Arbeitsunfälle als auch Berufskrankheiten zu Lasten der Arbeitgeber abgedeckt sein sollen. Im Rahmen ihrer Leistungspflicht übernehmen die ...

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Zigarettenkonsum

Berufliche Schadstoffbelastung konnte wegen Zigarettenkonsum nicht nachgewiesen werden

Berufskrankheiten sind Versicherungsfälle der Gesetzlichen Unfallversicherung. Erleidet ein Beschäftigter eine Berufskrankheit, kommt für die hierfür erforderlichen Leistungen der gesetzliche Unfallversicherungsträger auf. Verstirbt ein Versicherter aufgrund einer Berufskrankheit, sehen die gesetzlichen Vorschriften sogar die Zahlung einer Hinterbliebenenrente vor.

Das Hessische Landessozialgericht ...

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Autowäsche

Urteil Bayerisches Landessozialgericht vom 31.10.2013, 17 U 180/12

Das Bayerische Landessozialgericht hat in seinem Urteil vom 31.10.2013 (Az. 17 U 180/12) entschieden, dass ein Unternehmer, der seine Geschäftsfahrt unterbricht, um sein sonst überwiegend privat genutztes Fahrzeug zu waschen und sich dabei verletzt, keinen Arbeitsunfall im Sinne des Gesetzes erleidet.

Zur Sachlage

Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen selbstständigen Drogerieinhaber, der neben seiner Drogerie noch ...

Weiterlesen: Sturz beim Autowaschen kein Arbeitsunfall

Mietwagen

Unfall auf Abwegen nicht unfallversichert

Beschäftigte sind während ihrer beruflichen Tätigkeit gesetzlich unfallversichert. Ereignet sich während der Tätigkeit ein Unfall, handelt es sich grundsätzlich um einen Arbeitsunfall, für dessen Kosten der gesetzliche Unfallversicherungsträger aufkommt. Allerdings ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht allumfassend. So verneinte dies das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit Urteil vom 29.02.2012, Az. L 3 U 151/08.

Der ...

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Vereinszelt

Keine Witwenrente nach tödlichem Zeltaufbau

Vom Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung (UV-Schutz) werden nicht nur Beschäftigte erfasst. Auch für sogenannte Wie-Beschäftigte kann ein Versicherungsschutz bestehen; dies sind Personen, die ähnlich wie Beschäftigte tätig werden. Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 2 Abs. 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII).

Das Hessische Landessozialgericht hatte am 30.04.2013 ein Urteil gesprochen mit dem entschieden wurde ...

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Fußball

Urteil des Hessischen LSG vom 30.09.2013, L 9 U 214/09

Neben den Arbeitsunfällen sind auch Berufskrankheiten Versicherungsfälle der Gesetzlichen Unfallversicherung, für die die Berufsgenossenschaften mit Leistungen aufkommen müssen. Nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 9 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch, kurz: SGB VII) handelt es sich bei Krankheiten um eine Berufskrankheit, die Versicherte aufgrund einer Tätigkeit erleiden, für die ein Versicherungsschutz in der Gesetzlichen ...

Weiterlesen: Meniskusschaden Profifußballer kann Berufskrankheit sein