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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Rippenfelltumor ist Berufskrankheit
Gesetzbuch

Als Nachweis war ein „wahrscheinliches Mesotheliom“ ausreichend

Zu den Versicherungsfällen im Unfallversicherungsrecht zählen Arbeitsunfälle und auch Berufskrankheiten. So zählt ein Mesotheliom (Tumor) des Rippenfells (Rippenfelltumor), welches durch Asbesteinwirkung hervorgerufen ist, zu den Berufskrankheiten, wobei bereits die „wahrscheinliche Diagnose“ nach aktuellem Kenntnisstand als Nachweis eines solchen Mesothelioms gilt.

Der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichtes hat hierzu in seinem Urteil vom 21.02.2017 (Az: L 3 U 124/14) entschieden, dass „die Anforderungen an den juristischen Vollbeweis bei der Feststellung medizinischer Tatschen grundsätzlich nicht über den aktuellen Kenntnisstand der medizinischen ...

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Gericht

Urteil LSG Baden-Württemberg vom 15.12.2016, L 6 U 3639/16

Arbeitsunfälle sind nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 8 SGB VII) Unfälle von Versicherten, die diese infolge einer den Versicherungsschutz (UV-Schutz) begründenden Tätigkeit erleiden. Dabei handelt es sich um zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, welche zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.

In der Praxis gibt es zahlreiche Streitigkeiten, was als Arbeitsunfall anerkannt werden ...

Weiterlesen: Nachbarschaftsstreit ohne UV-Schutz

Zu Hause

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 07.04.2015, L 6 U 11/15

Die Fahrten zur und von der Arbeitsstelle stehen unter dem Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Ereignet sich auf diesen Wegen ein Unfall, werden die Leistungen erbracht, die der Leistungskatalog der Gesetzlichen Unfallversicherung vorsieht. Auch Fahrten, in denen für die Arbeitswege eine Fahrgemeinschaft gebildet wird, sind gesetzlich unfallversichert.

In einem Beschwerdefall hat das Landessozialgericht ...

Weiterlesen: Unfallversicherungsschutz endet bei Ankunft zu Hause

Home-Office

Urteil Bundessozialgericht vom 05.07.2016, Az. B 2 U 2/15 R

Grundsätzlich unterliegen Unfälle, welche sich im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ereignen, dem Unfallversicherungsschutz durch die Gesetzliche Unfallversicherung. Ereignet sich jedoch ein Unfall im häuslichen Bereich, in dem eine berufliche Tätigkeit im Rahmen eines Home-Office-Arbeitsplatzes ausgeübt wird, ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht gegeben.

Das Bundessozialgericht musste sich mit einem ...

Weiterlesen: Kein Arbeitsunfall bei Home-Office

Winter

Wegeunfall muss anerkannt und entschädigt werden

Ein Rechtsstreit vor dem Hessischen Landessozialgericht verlief für einen Hausmeister positiv. Die zuständige Berufsgenossenschaft wurde verurteilt, einen Unfall als Arbeitsunfall (Wegeunfall) anzuerkennen und zu entschädigen.

Der Unfall des Hausmeisters ereignete sich auf unmittelbaren Weg zur Arbeit. Der damals 64jährige Mann öffnete das Hoftor seines Grundstücks, fuhr mit dem Pkw aus dem Hof und stieg nochmals aus dem Wagen, um das ...

Weiterlesen: UV-Schutz auf Weg zurück zum Hoftor

Skifahren während Dienstreise

Skiunfall kein Arbeitsunfall, Hessische LSG, Az. L 9 U 69/14

Das Landessozialgericht (LSG) Hessen hat in seinem Urteil vom 20.07.2015 (AZ.: L 9 U 69/14) entschieden, dass kein Versicherungsschutz im Rahmen der Gesetzlichen Unfallversicherung besteht, wenn sich der Teilnehmer einer (Führungskräfte-)Tagung während eines zeitlich und örtlich abgrenzbaren Freizeitprogramms verletzt. Man spricht in aller Regel dann von einem abgrenzbaren Freizeitprogramm, wenn für die Teilnehmer entsprechende ...

Weiterlesen: Unfall beim Skifahren während Dienstreise ist kein Arbeitsunfall