
Berufskrankheiten-Verordnung
Nr. | Krankheiten | |
1 | Durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten | |
11 | Metalle und Metalloide | |
1101 | Erkrankungen durch Blei oder seine Verbindungen | |
1102 | Erkrankungen durch Quecksilber oder seine Verbindungen | |
1103 | Erkrankungen durch Chrom oder seine Verbindungen | |
1104 | Erkrankungen durch Cadmium oder seine Verbindungen | |
1105 | Erkrankungen durch Mangan oder seine Verbindungen | |
1106 | Erkrankungen durch Thallium oder seine Verbindungen | |
1107 | Erkrankungen durch Vanadium oder seine Verbindungen | |
1108 | Erkrankungen durch Arsen oder seine Verbindungen | |
1109 | Erkrankungen durch Phosphor oder seine anorganischen Verbindungen | |
1110 | ...
Sturz beim Grillfest
Ein Grillfest ist grundsätzlich ein Freizeitvergnügen und hat wenig mit einer versicherungspflichtigen Tätigkeit zu tun. Daher ist es auf den ersten Blick unwahrscheinlich, dass es sich bei einem hier erlittenen Unfall um einen Arbeitsunfall handeln kann.
Doch ein Sturz bei einem Grillfest wurde durch das Sozialgericht Gießen mit Urteil vom 10.05.2007 (Az. S 3 U 1215/03) als Arbeitsunfall anerkannt.
Details
Ein Beschäftigter ist während einer Grillfeier bei einem ...
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Arbeitsunfälle sind getrennt zu beurteilen
Mit Urteil vom 07.03.2007 hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az. L 17 U 49/06) entschieden, dass zur Beurteilung der „Minderung der Erwerbsfähigkeit“ (MdE) die Gesundheitsschäden, die auf mehreren Arbeitsunfällen beruhen, getrennt zu beurteilen sind.
Grundsätzliches
Versicherte haben gegenüber dem Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) Anspruch auf Rente, wenn die Erwerbstätigkeit infolge eines Versicherungsfalles über die 26 ...
Unfallversicherung bleibt für die Arbeitgeber Pflicht
Am 20.03.2007 hatte das Bundessozialgericht (BSG) per Urteil (Az. B 2 U 9/06 R) entschieden, dass die Mitgliedschaft für Arbeitgeber in der Gesetzlichen Unfallversicherung Pflicht bleibt.
Inhalt der Revision
Geklagt hatte ein Betrieb aus Baden-Württemberg, der die Beiträge zur Pflichtversicherung verweigert hatte. Nach seiner Meinung verstößt die Zwangsmitgliedschaft gegen das Wettbewerbsrecht. Zudem wollte der Betrieb die ...
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Unfallversicherungsschutz für Kinder in Tagespflege tritt am 01.10.2005 in Kraft
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für Kinder wird ausgebaut. Künftig sind auch Kinder in Tagespflegestellen bzw. bei Tagesmüttern gegen Unfälle gesichert. Bisher beschränkte sich der Versicherungsschutz auf Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten.
Kinder sind in Zukunft beim Aufenthalt sowie auf dem Weg zur und von einer Tagespflegestelle bzw. einer Tagesmutter unfallversichert. Durch die neue ...
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