Betriebssport mit geregeltem Punktspielbetrieb nicht unfallversichert
Unter dem Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung stehen auch sportliche Betätigungen, die im Zusammenhang mit einer betrieblichen Tätigkeit (sogenannter Betriebssport) ausgeübt werden.
Der Gesetzgeber erkannte schon vor langer Zeit, dass ein Betriebssport dem Ausgleich einer beruflichen Tätigkeit dient und sowohl dem Beschäftigten als auch dem Arbeitgeber zu Gute kommt. Von daher besteht für die Betätigung in einem Betriebssport auch ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein musste nun in einem Fall entscheiden, ob auch ein Betriebssport, bei dem ein geregelter Punktspielbetrieb erfolgt, unter dem ...