Krankenkassen zahlen Verletztengeld im Auftrag der Berufsgenossenschaften
Das Verletztengeld ist eine Leistung der Gesetzlichen Unfallversicherung. Doch die Berufsgenossenschaften zahlen das Verletztengeld in den meisten Fällen nicht selbst aus, sondern beauftragen damit die Krankenkasse, bei der der Versicherte Mitglied ist.
Hierfür haben die Spitzenverbände der Krankenkassen und der Unfallversicherungsträger Verwaltungsvereinbarungen abgeschlossen. Diese regeln, in welchen Fällen die Krankenkasse generell tätig wird bzw. in welchen Fällen die zuständige Berufsgenossenschaft der Krankenkasse einen Einzelauftrag erteilt.
Aufgaben der zuständigen Krankenkasse
Die Aufgaben der Krankenkasse sind: