Beurteilung, ob Gesundheitsschaden wegen Arbeitsunfall oder Schwimmunfall
Das Landessozialgericht Bayern hatte in einem Berufungsverfahren zu entscheiden, ob der Bruch eines Halswirbels von einem Metallarbeiter auf einen erlittenen Arbeitsunfall oder auf einen privaten Schwimmunfall zurückzuführen ist.
Mit Urteil 10.10.2007 (Az. L 3 U 217/05) gab das Bayerische Landessozialgericht dem Verletzten Recht.
Unfallhergang
Am 22.06.2001 hatte ein Metallarbeiter einen Unfall erlitten, als ihm eine schwere Metalltür (ca. 27 Kilogramm) auf den Rücken fiel. Noch am Unfalltag nahm er eine ärztliche Behandlung in Anspruch, bei der eine Distorsion und Prellung der Hals- und Brustwirbelsäule, jedoch keine Fraktur diagnostiziert wurde. Bereits ...