Ein Schlaganfall nach Waschmaschinentransport ist kein Arbeitsunfall
Ein Schlaganfall nach einem Waschmaschinentransport wird nicht als Arbeitsunfall anerkannt. Dies entschied in einem aktuellen Urteil, welches am 18.03.2009 unter dem Aktenzeichen L 3 U 292/03 veröffentlicht wurde, das Hessische Landessozialgericht.
Unfall bereits im Jahr 1991
Die Richter aus Darmstadt hatten über einen Unfall, der sich bereits im Juni 1991 ereignete, zu entscheiden. Strittig war die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall im Sinne der Gesetzlichen Unfallversicherung.
Der Kläger war ein selbstständiger Masseur, der für seine Praxis eine Waschmaschine gekauft hatte. Diese Waschmaschine trug der Kläger zusammen mit einem Helfer die Treppe ...