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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Kinder

Unfallversicherungsschutz für Kinder in Tagespflege tritt am 01.10.2005 in Kraft

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für Kinder wird ausgebaut. Künftig sind auch Kinder in Tagespflegestellen bzw. bei Tagesmüttern gegen Unfälle gesichert. Bisher beschränkte sich der Versicherungsschutz auf Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten.

Kinder sind in Zukunft beim Aufenthalt sowie auf dem Weg zur und von einer Tagespflegestelle bzw. einer Tagesmutter unfallversichert. Durch die neue Regelung wird eine Gleichstellung verschiedener Kinderbetreuungs-formen erreicht. Zugleich wird hiermit ein weiterer Beitrag für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geleistet.

Versicherungsschutz kostenlos!

Der Versicherungsschutz ist kostenlos. Dieser besteht kraft Gesetzes mit dem Besuch einer Tagespflegestelle. Das bedeutet: Einer besonderen Anmeldung bei den zuständigen Landesunfallkassen durch die Eltern bedarf es nicht. Im Falle eines Unfalls besteht Anspruch auf das gesamte Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung – von der Heilbehandlung über Rehabilitation bis zu Rentenleistungen bei dauerhaften Gesundheitsschäden.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Tagespflegeperson beim Träger der örtlichen Jugendhilfe registriert ist. Dadurch werden Mindestanforderungen an Eignung, Sachkompetenz und Räumlichkeiten sichergestellt.

Die Regelung ist Teil des Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes, das auf eine Initiative der Bundesregierung zurückgeht und am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt.

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