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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Kein UV-Schutz bei Fahrt von Wohnung der Freundin zur Arbeit
Autobahn

Urteil Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 27.09.2012, Az.: L 4 U 225/10

Die Gesetzliche Unfallversicherung verweigerte einem Elektriker, der sich bei der Fahrt von seiner Freundin zur Arbeit verletzte, die Leistungen.

Seinen Arbeitsweg hatte sich ein Elektriker sicher anders vorgestellt. Auf dem Weg von seiner Freundin, bei der er übernachtet hatte, geriet sein Auto auf einer noch nicht geräumten Straße ins Schleudern und prallte gegen einen Baum. Durch diesen Aufprall zog sich der Mann massive Wirbelsäulenverletzungen zu. Weil es sich nach Auffassung der Unfallversicherung aber nicht um den direkten Weg zur Arbeit und damit nicht um einen versicherten Wegeunfall handelte, wollte diese die Kosten nicht übernehmen.

Unfall auf ...

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Haustüre

Wo der gesetzliche Unfallversicherungsschutz beginnt

Arbeitnehmer sind nicht nur während ihrer beruflichen Tätigkeit versichert. Auch der Weg zur versicherten Tätigkeit und zurück steht unter dem Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Doch leider regeln die gesetzlichen Vorschriften nicht, wann exakt ein versicherter Arbeitsweg beginnt; vielmehr regelt § 8 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), dass das Zurücklegen des unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der ...

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Rottweiler

Ein Hundebiss beim „Gassi gehen“ mit Nachbarshund kein Arbeitsunfall

Vom Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung werden nicht nur Beschäftigte während ihrer beruflichen Tätigkeit oder auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte erfasst. Wird ein Bürger wie ein Beschäftigter – ein sogenannter Wie-Beschäftigter – tätig, können die gesetzlichen Unfallversicherungsträger ebenfalls für die Folgen von Unfällen aufkommen.

Mit Urteil vom 31.08.2012 musste das ...

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Geschäftsreise

Urteil Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 18.09.2012, L 3 U 28/12

Berufliche Tätigkeiten stehen unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz (UV-Schutz). So haben Beschäftigte während der beruflichen Tätigkeit, aber auch auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte einen Unfallversicherungsschutz. Von diesem Unfallversicherungsschutz werden auch Geschäftsreisen erfasst. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen musste per Urteil vom 18.09.2012 über einen Unfall entscheiden ...

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Mobbing

Hessisches Landessozialgericht vom 18.12.2012, Az. L 3 U 199/11

Erleidet eine Versicherte aufgrund Mobbing am Arbeitsplatz psychische Gesundheitsstörungen, sind diese nicht vom gesetzlichen Unfallversicherungsträger zu entschädigen. Es handelt sich bei einer Mobbingerkrankung weder um einen Arbeitsunfall noch um eine Berufskrankheit, wofür die Unfallkasse aufkommen muss. Dies bestätigte das Hessische Landessozialgericht mit Urteil vom 18.12.2012, welches unter dem Aktenzeichen L 3 U ...

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Unfallversicherungsschutz Schüler

Auch Schüler und Studenten gesetzlich unfallversichert

Erleidet ein Arbeitnehmer während seiner Arbeit einen Unfall, handelt es sich dabei grundsätzlich um einen Arbeitsunfall, für dessen Folgen die Gesetzliche Unfallversicherung aufkommt. Was viele allerdings nicht wissen ist, dass auch bei Schülern und Studenten ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht.

Passiert im Sportunterricht oder im Pausenhof ein Unfall oder ereignet sich beispielsweise auf dem Weg zur und von der ...

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