
Unfall auf Abwegen nicht unfallversichert
Beschäftigte sind während ihrer beruflichen Tätigkeit gesetzlich unfallversichert. Ereignet sich während der Tätigkeit ein Unfall, handelt es sich grundsätzlich um einen Arbeitsunfall, für dessen Kosten der gesetzliche Unfallversicherungsträger aufkommt. Allerdings ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht allumfassend. So verneinte dies das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit Urteil vom 29.02.2012, Az. L 3 U 151/08.
Der Unfallhergang
Zwei Beschäftigte eines Mietwagenunternehmens mussten am 09.05.2006 einen neu erworbenen Pkw aus Nordrhein-Westfalen nach Uslar in Niedersachen, wo das Unternehmen seinen Sitz hat, bringen. Während der Fahrt waren die zwei Beschäftigten, ein Mann ...
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Keine Witwenrente nach tödlichem Zeltaufbau
Vom Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung werden nicht nur Beschäftigte erfasst. Auch für sogenannte Wie-Beschäftigte kann ein Versicherungsschutz bestehen; dies sind Personen, die ähnlich wie Beschäftigte tätig werden. Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 2 Abs. 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII).
Das Hessische Landessozialgericht hatte am 30.04.2013 ein Urteil gesprochen mit dem entschieden wurde, ob ein Vereinsmitglied ...
Urteil des Hessischen LSG vom 30.09.2013, L 9 U 214/09
Neben den Arbeitsunfällen sind auch Berufskrankheiten Versicherungsfälle der Gesetzlichen Unfallversicherung, für die die Berufsgenossenschaften mit Leistungen aufkommen müssen. Nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 9 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch, kurz: SGB VII) handelt es sich bei Krankheiten um eine Berufskrankheit, die Versicherte aufgrund einer Tätigkeit erleiden, für die ein Versicherungsschutz in der Gesetzlichen Unfallversicherung ...
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Hessisches Landessozialgericht, Az. L 3 U 33/11
Während der beruflichen Tätigkeit stehen Beschäftigte unter dem Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Unterbrechungen der Arbeit aufgrund privater Tätigkeiten führen jedoch auch zu einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes. In einem aktuellen Urteil hat das Hessische Landessozialgericht unter dem Aktenzeichen L 3 U 33/11 entschieden, dass privates Telefonieren während der Arbeitszeit nicht vom gesetzlichen ...
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Urteil Bundessozialgericht vom 04.07.2013, B 2 U 3/13 R
Beschäftigte sind auf ihrem Arbeitsweg gesetzlich unfallversichert. Der Weg zur Arbeitsstätte und wieder zurück steht unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz; ereignet sich auf diesem Weg ein Unfall, muss die zuständige Berufsgenossenschaft hierfür mit Leistungen aufkommen. Die Leistungen reichen von der Heilbehandlung über die Zahlung von Verletztengeld bis hin zur Gewährung einer Verletzten- bzw. Unfallrente.
Wird der direkte ...
Landessozialgericht Baden-Württemberg verneint UV-Schutz
Grundsätzlich genießen Arbeitnehmer während ihrer beruflichen Tätigkeit einen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser Unfallversicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Wege zur und von der Arbeitsstätte. Ereignet sich auf dem Weg zur bzw. von der Arbeitsstätte ein Unfall, spricht man vom sogenannten Wegeunfall, für den grundsätzlich der gesetzliche Unfallversicherungsträger mit Leistungen – von der Heilbehandlung bis hin zur ...
Weiterlesen: Verkehrsunfall: Regulierungsgespräche nicht unfallversichert
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Beratungsbereiche Unfallversicherung
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Von der Gesetzlichen Unfallversicherung werden die Risiken von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten abgesichert. In der Praxis stellt sich die Abgrenzung zwischen einem "normalen" Unfall und einem Unfall, welcher gesetzlich versichert ist, oftmals schwierig dar. Lesen Sie hier fachliche Informationen zur Gesetzlichen Unfallversicherung nach und welches Beratungsangebot registrierte Rentenberater in diesem Sozialversicherungszweig anbieten.