Urteil LSG Baden-Württemberg vom 15.12.2016, L 6 U 3639/16
Arbeitsunfälle sind nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 8 SGB VII) Unfälle von Versicherten, die diese infolge einer den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit erleiden. Dabei handelt es sich um zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, welche zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.
In der Praxis gibt es zahlreiche Streitigkeiten, was als Arbeitsunfall anerkannt werden muss und was ...