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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Familiäre Hilfe beim Hausbau unterliegt nicht UV-Schutz
Hausbau

Familiäre Hilfe beim Hausbau begründet keinen Unfallversicherungsschutz

Die gesetzlichen Vorschriften sehen für Personen einen Unfallversicherungsschutz (UV-Schutz) vor, die im Rahmen der Selbsthilfe bei der Schaffung öffentlich geförderten Wohnraums im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung oder im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes tätig sind.

Das Sozialgericht Dortmund hatte sich im Dezember 2008 mit einem Fall zu beschäftigen, in dem eine Frau für ihren inzwischen verstorbenen Ehemann geklagt hatte. Dieser erlitt, als er seiner Tochter beim Neubau eines Einfamilienhauses geholfen hatte, eine Beckenringfraktur. Die Verletzung zog er sich zu, als er von der Oberkante einer Mauer aus Kalksandstein ein Stück wegstemmen ...

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Winter

Morgendliches Salzstreuen auf dem Weg zur Arbeit unfallversichert

Wenn eine Arbeitnehmerin auf dem morgendlichen Weg zu ihrem Auto Salz ausstreut und dabei stürzt, weil sie auf einer Eisplatte ausrutscht, liegt ein Arbeitsunfall im Sinne der Gesetzlichen Unfallversicherung vor. Dies entschied in einem Klagefall das Bayerische Landessozialgericht mit Urteil vom 11.12.2007 (Az. L 3 U 189/07).

Unfallhergang

Am 03.02.2005 rutschte eine Arbeitnehmern auf dem Weg von ihrem Haus zur Garage aus und ...

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Fahrradtour

Eine Fahrradtour mit Kollegen ist nicht unfallversichert

Mit einem am 15.07.2008 veröffentlichten Urteil (Az. L 3 U 266/05) hat das Hessische Landessozialgericht entschieden, dass eine Fahrradtour mit einigen Kollegen nicht unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz steht.

Mit dem Urteil hat das Landessozialgericht Hessen die Berufung einer Verletzten abgewiesen, die bereits im Juni 2001 den Unfall erlitt. Die Klägerin war eine Pädagogin, die bei einem Förderverein einer Schule in ...

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Urteil

Berufsgenossenschaft muss bei ungeklärter Unfallursache leisten

Grundsätzlich steht der Weg von zu Hause zur Arbeitsstätte und zurück unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Der Unfallversicherungsschutz ist zwar in bestimmten Fällen ausgeschlossen, etwa dann, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitsweg aus privaten Gründen verlässt. Eine Berufsgenossenschaft darf jedoch den Versicherungsschutz nicht deshalb ablehnen, weil die Unfallursache ungeklärt ist bzw. nicht mehr geklärt ...

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Unglücksfall

Anerkennung eines Arbeitsunfalls als Arbeitnehmer oder wegen Hilfe bei Unglücksfall

Ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht nicht nur für Arbeitnehmer, sondern unter anderem auch für Personen, die bei Unglücksfällen Hilfe leisten. Das Bundessozialgericht hat in einem aktuellen Urteil vom 18.03.2008 (Az. B 2 U 12/07 R) entscheiden müssen, ob ein Unfall wegen der beruflichen Tätigkeit oder wegen der Hilfe bei einem Unglücksfall zu entschädigen ist.

Der Unfall

Ein ...

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Herz

Keine Anerkennung als Arbeitsunfall bei Tod durch Herzerkrankung

Ein Unfallversicherter erlitt 1962 im Alter von 38 Jahren als Testfahrer einen schweren Autounfall.

Die Unfallversicherung erkannte ein inkomplettes Querschnittssyndrom mit einer Erschlaffung bzw. teilweisen Lähmung beider Beine und Gefühlstörungen sowie verschiedene andere Einschränkungen an und bewilligte zunächst eine Dauerrente 40 v. H. Nicht als Unfallfolge wurde unter anderem ein Bluthochdruck anerkannt. Ab 1963 ...

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