Berechnung

Neuer Berechnungsfaktor für Beitragsberechnung Midijobs

Grundsätzlich werden bei versicherungspflichtig Beschäftigten die Beiträge zu den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) von den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern jeweils zur Hälfte getragen. Eine Sonderregelung gibt es jedoch bei den Beschäftigungsverhältnissen, bei denen das monatliche Arbeitsentgelt zwischen 400,01 Euro und 800,00 Euro (Gleitzone) liegt. Bei diesen Beschäftigungsverhältnissen spricht man von den sogenannten „Midijobs“ oder auch „Gleitzonenjobs“, für die das Arbeitsentgelt für die Beschäftigten rechnerisch reduziert wird. Dadurch entstehen für die Beschäftigten geringere Sozialversicherungsbeiträge, welche aus dem Arbeitsentgelt geleistet werde müssen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Arbeitgeber den vollen Arbeitgeberanteil tragen, während die Arbeitnehmer von der Beitragslast zur Sozialversicherung entlastet werden.

Die Regelung bezüglich der Gleitzone wurde bereits zum 01.04.2003 im Zuge der „Hartz-Gesetze“ eingeführt. Damit sollte das Ziel verfolgt werden, für Arbeitnehmer den Einstieg in niedrig bezahlte sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse attraktiv zu machen.

Berechnungsfaktor „F“ im Jahr 2012

Das Arbeitsentgelt, aus dem die Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigten innerhalb der Gleitzone berechnet werden, wird nach folgender Formel berechnet:

F x 400 + (2 – F) x (AE - 400)

Das „AE“ in der Formel steht für das Arbeitsentgelt.

Der Faktor F wird berechnet, indem die Zahl 30 durch den durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag dividiert wird. Durch die Senkung des Rentenversicherungsbeitrags zum 01.01.2012 ergibt sich für die Zeit ab Januar 2012 ein neuer Faktor F von 0,7491.

Fazit: Der Faktor „F“ für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge, welche von Beschäftigten innerhalb der Gleitzone entrichtet werden müssen, beträgt ab Januar 2012 0,7491.

Verzicht in der Rentenversicherung

Arbeitnehmern, die einen Midijob ausüben, wird durch die Anwendung der Gleitzonenberechnung auch ein geringeres Entgelt zum Rentenversicherungsträger gemeldet. Dies hat zur Folge, dass auch die Entgeltpunkte, welche aufgrund der Beschäftigung „erwirtschaftet“ werden, entsprechend geringer sind. Möchte ein Midijob-Arbeitnehmer dies vermeiden, kann beim Arbeitgeber schriftlich mit Wirkung für die Zukunft erklärt werden, dass die Rentenversicherungsbeiträge nicht aus dem rechnerisch reduzierten, sondern aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt berechnet werden. Dadurch wird eine etwas höhere Rentenanwartschaft aufgebaut.

Zu beachten ist, dass die Erklärung gegenüber den Arbeitgebern, sofern mehrere Beschäftigungen ausgeübt werden, nur einheitlich abgegeben werden kann.

Fragen zur Gesetzlichen Rentenversicherung

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