Erhöhung

Anpassungsfaktor vom 01.07.2011 bis 30.06.2012

Nach den gesetzlichen Vorschriften müssen die Entgeltersatzleistungen Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld und Versorgungskrankengeld ein Jahr nach dem Ende des Bemessungszeitraums dynamisiert (erhöht) werden. Damit gewährleistet der Gesetzgeber, dass die Versicherten, die diese Entgeltersatzleistungen beziehen, an der wirtschaftlichen Entwicklung teilnehmen bzw. die Inflation ausgeglichen wird.

Der Dynamisierungssatz, welcher bei der Erhöhung der Entgeltersatzleistungen herangezogen wird, wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jährlich zum 30.06. bekannt gegeben und gilt dann für die folgenden zwölf Monate – also für die Zeit vom 01.07. bis zum 30.06. des folgenden Jahres.

Anpassungsfaktor ab 01.07.2011

Der Anpassungsfaktor beträgt für die Zeit ab 01.07.2011 1,0229. Das bedeutet, dass alle Entgeltersatzleistungen, die in der Zeit vom 01.07.2011 bis 30.06.2012 zu dynamisieren sind, um 2,29 Prozentpunkte erhöht werden.

Berechnet wird der Anpassungsfaktor, indem die Bruttolöhne und Bruttogehälter je Arbeitnehmer für das vergangene Jahr (im aktuellen Fall also vom Jahr 2010) durch die Bruttolöhne und Bruttogehälter für das vorvergangene Jahr (im aktuellen Fall damit vom Jahr 2009) dividiert werden.

Der gültige Anpassungsfaktor wird seitens des BMAS im Bundesanzeiger veröffentlicht. Derzeit steht diese Veröffentlichung allerdings noch aus, wird aber in naher Zukunft erwartet.

Keine Erhöhung bis 30.06.2011

Die Entgeltersatzleistungen, die in der Zeit vom 01.07.2010 bis 30.06.2011 dynamisiert werden mussten, wurden nicht erhöht. In dieser Zeit lag der Anpassungsfaktor rein rechnerisch bei 0,9958. Dies hätte eine Minderung, also eine Minusanpassung bei den Entgeltersatzleistungen für die betroffenen Versicherten bedeutet. Durch eine Schutzklausel, die besagt, dass keine Anpassung erfolgt, sofern der Anpassungsfaktor den Wert 1,000 nicht überschreitet, wurde diese Minusanpassung gesetzlich ausgeschlossen.

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