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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Erhöhung Entgeltersatzleistungen ab 01.07.2009
Erhöhung Entgeltersatzleistungen ab 01.07.2009

Dynamisierungssatz ab 01.07.2009

Damit Entgeltersatzleistungen – z. B. das Krankengeld von der Gesetzlichen Krankenversicherung oder das Verletztengeld von der Gesetzlichen Unfallversicherung – von der Lohnentwicklung nicht ausgeschlossen werden, werden diese dynamisiert. Nach den gesetzlichen Vorschriften werden die Berechnungsgrundlagen, die den Entgeltersatzleistungen zugrunde liegen, nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums um einen bestimmten Prozentsatz erhöht (dynamisiert), den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jeweils bis zum 30. Juni eines Jahres bekannt gibt. Der Dynamisierungssatz gilt dann vom 01.07. bis zum 30.06 des Folgejahres.

Der Dynamisierungssatz für die Zeit vom 01.07.2009 bis ...

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Erhöhung

Anpassungsfaktor vom 01.07.2011 bis 30.06.2012

Nach den gesetzlichen Vorschriften müssen die Entgeltersatzleistungen Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld und Versorgungskrankengeld ein Jahr nach dem Ende des Bemessungszeitraums dynamisiert (erhöht) werden. Damit gewährleistet der Gesetzgeber, dass die Versicherten, die diese Entgeltersatzleistungen beziehen, an der wirtschaftlichen Entwicklung teilnehmen bzw. die Inflation ausgeglichen wird.

Der Dynamisierungssatz, welcher bei der ...

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Erhöhung

Anpassungsfaktor vom 01.07.2012 bis 30.06.2013

Erhält ein Versicherter eine Entgeltersatzleistung, wird bei der Zahlung – insbesondere bei einem längeren Bezug – die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorschriften schreiben hierzu vor, dass die Entgeltersatzleistungen Übergangsgeld, Verletztengeld, Krankengeld und Versorgungskrankengeld ein Jahr nach dem Ende des Bemessungszeitraums erhöht (dynamisiert) werden müssen. Damit stellt der Gesetzgeber ...

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Entgeltersatzleistungen

Der neue Anpassungsfaktor vom 01.07.2013 bis 30.06.2014

Damit die Entgeltersatzleistungen an der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung teilnehmen, werden diese dynamisiert. Die Dynamisierung der Entgeltersatzleistungen, zu denen das Krankengeld, das Verletztengeld, das Übergangsgeld und das Versorgungskrankengeld gehören, erfolgt immer nach Ablauf eines Jahres nach dem Ende des Bemessungszeitraums welcher für die Berechnung maßgebend ist.

Als Dynamisierungssatz – also prozentualer ...

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Anpassungsfaktor

Der neue Anpassungsfaktor vom 01.07.2016 bis 30.06.2017

Entgeltersatzleistungen werden nach Ablauf eines Jahres nach dem Ende des Bemessungszeitraums dynamisiert. Dies bedeutet, dass die Entgeltersatzleistungen der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst werden. Die Rechtsgrundlage für die Dynamisierung ist § 50 SGB IX.

Der Dynamisierungssatz wird jährlich bis spätestens 30. Juni vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekanntgegeben. Der Dynamisierungssatz gilt ...

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Erhöhung Entgeltersatzleistungen

Der neue Anpassungsfaktor vom 01.07.2019 bis 30.06.2020

Nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 70 SGB IX) müssen Entgeltersatzleistungen dynamisiert werden, wenn ein Jahr nach dem Ende des Bemessungszeitraums abgelaufen ist. Damit wird erreicht, dass bei der Zahlung der Entgeltersatzleistungen auch die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung berücksichtigt wird.

Der Anpassungsfaktor muss jährlich bis spätestens 30.06. vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales – kurz: BMAS – ...

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