Der Mutterpass

Der Mutterpass wird von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten an Patientinnen herausgegeben, bei denen eine Schwangerschaft festgestellt wurde. Lesen Sie hier die Definition des Mutterpasses.

Der Mutterpass soll die Patientin während der gesamten Schwangerschaft begleiten. In ihm werden die Ergebnisse der Untersuchungen während der Schwangerschaft eingetragen und dient zur Dokumentation des Schwangerschaftsverlaufs. Er ist ein Instrument für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, aber auch für Hebammen und Entbindungshelfer, die daraus wichtige Daten entnehmen können und der mögliche Risiken dokumentiert. Wichtige Informationen liefert der Mutterpass auch in Notfällen; daher ist es von Bedeutung, dass die Schwangere ihren Mutterpass stets bei sich trägt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der den Mutterpass herausgibt, empfiehlt, den Pass auch nach der Entbindung gut aufzubewahren. Die Daten, die in den Mutterpass eingetragen wurden, sich für ggf. spätere Schwangerschaften von Bedeutung.

Neuauflage im September 2009

Nachdem die letzte Aktualisierung des Mutterpasses im April 2006 erfolgte, war eine Aktualisierung des Mutterpasses erforderlich. Im September 2009 wurde der Mutterpass aufgrund der Änderungen in den Mutterschafts-Richtlinien erforderlich. Die Mutterschafts-Richtlinien wurden beispielsweise hinsichtlich der Ernährungsberatung der Schwangeren, bei spezifischen Inhalten der Ultraschalluntersuchung, beim Verfahren zum Nachweis von Chlamydia Trachomatis und bei der Beratung in punkto Zahngesundheit geändert.

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