Die Rentenartfaktoren
Die Rentenartfaktoren in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) berücksichtigen bei der Berechnung einer Rente das entsprechende Versorgungsziel.
Folgend sind für Sie die aktuellen Rentenartfaktoren zusammengefasst:
Renten wegen Alters: | 1,0 |
Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung: | 0,5 |
Renten wegen voller Erwerbsminderung: | 1,0 |
Erziehungsrenten: | 1,0 |
Kleine Witwenrenten und kleine Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist („Sterbevierteljahr“): anschließend: | 1,0 0,25 |
Große Witwenrenten und große Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist („Sterbevierteljahr“): anschließend | 1,0 0,55 |
Halbwaisenrenten: | 0,1 |
Vollwaisenrenten: | 0,2 |
Rentenberatung
Die Rentenberatung Helmut Göpfert hilft Ihnen in allen Angelegenheit der Gesetzlichen Rentenversicherung gerne weiter. Hier erhalten Sie auch kompetente Unterstützung in Widerspruchs- und Klageverfahren.