Pflegekurse von den Gesetzlichen Pflegekassen
Die häusliche Pflege von Pflegebedürftigen wird durch den Gesetzgeber favorisiert. Die Pflegebedürftigen sollen so lange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim soll, wenn möglich vermieden oder zumindest hinausgezögert werden.
Erklärt sich ein Angehöriger bzw. eine ehrenamtliche Pflegeperson bereit, die Pflege zu übernehmen, wird dies vom Gesetzgeber mit verschiedenen Leistungen honoriert. So wird beispielsweise ein Pflegegeld, das sich nach dem Pflegegrad bemisst, geleistet oder – sofern die jeweiligen Voraussetzungen hierfür vorliegen – für eine soziale Absicherung (Renten- und Unfallversicherung) gesorgt.
Unterstützung bei Pflegetätigkeit
Damit ehrenamtliche Pflegepersonen die Pflege überhaupt ausüben können, sind bestimmte Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich. So sollte sich die Pflegeperson beispielsweise mit der korrekten Lagerung und Bewegung des Pflegebedürftigen auskennen bzw. vorteilhafte Handgriffe im Bereich der Grundpflege beherrschen. Auch in diesem Punkt sind die Pflegepersonen nicht auf sich alleine gestellt, denn die Pflegekassen haben die Möglichkeit, Pflegekurse zu übernehmen, bei denen die erforderlichen Kenntnisse geschult und geübt werden.
Die Pflegekurse werden entweder von den Pflegekassen - der Gesetzlichen Pflegevesicherung (GPV) - selbst oder von Leistungserbringern, die mit der Pflegekasse einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben, erbracht. Die Kosten hierfür werden vollständig übernommen.
Kurse, bei denen das Einmaleins einer Pflegetätigkeit vermittelt wird, können nicht erst dann in Anspruch genommen werden, wenn tatsächlich eine Pflegebedürftigkeit bei einem Angehörigen/Bekannten eingetreten ist. Die Kurse können vielmehr schon dann beansprucht werden, wenn ein „Pflegefall“ erwartet wird.
Zuständig für die Bezahlung der Pflegekurse ist die Pflegekasse, bei der grundsätzlich der Pflegebedürftige versichert ist. Allerdings leistet auch die Pflegekasse der (künftigen) Pflegeperson, sofern noch kein Pflegebedürftiger vorhanden ist.