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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Renten wegen Erwerbsminderung

Mit dem 01.01.2001 wurde das Recht der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit neu geregelt. Die bis dahin im Gesetz vorgesehene

  • Rente wegen Berufsunfähigkeit und die
  • Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

wurde abgeschafft. Dafür wurde die

  • Rente wegen voller Erwerbsminderung und die
  • Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

eingeführt. Der wohl stärkste Eingriff in das Recht der Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten) war, dass Versicherte keinen Berufsschutz mehr haben. Das bedeutet, dass bei der Beurteilung, ob ein Anspruch auf eine Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung besteht, die bisherig berufliche Tätigkeit außer Acht bleibt.

Besitzschutz

Mit der Rentenreform im Jahr 2001 wurde Versicherten, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden, ein sogenannter Besitzschutz eingeräumt. Bei diesen Versicherten wird mit der

noch die bisherige berufliche Tätigkeit berücksichtigt.

Die Renten wegen Erwerbsminderung werden maximal bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet.