Pflegestützpunkte

Mit der Reform der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) sieht der Gesetzgeber die Schaffung von Pflegestützpunkten vor. Ursprünglich wurde geplant, dass die Pflegestützpunkte als flächendeckende Einrichtungen installiert und ins Leben gerufen werden sollten. Dieses Vorhaben wurde jedoch während des Gesetzgebungsverfahrens wieder aufgegeben, so dass jetzt die Entscheidung, ob ein Pflegestützpunkt errichtet wird im Ermessen der jeweiligen obersten Landesbehörde liegt.

Sofern bei der Errichtung eines Pflegestützpunktes Kommunen und Sozialhilfeträger mitwirken, wird eine Anschubfinanzierung aus Bundesmitteln gewährt.

Aufgaben der Pflegestützpunkte

Die Pflegestützpunkte (kurz: PSP) haben die Aufgaben, die Versorgungsangebote, die auf regionaler Ebene unterschiedlich vorhanden sind, miteinander zu vernetzten. Ziel dabei ist, eine abgestimmte Betreuung und Versorgung der Pflegebedürftigen zu ermöglichen. Dabei sollen derzeit vorhandene starre Grenzen, wie sie derzeit zum Beispiel zwischen der Gesetzlichen und der Privaten Krankenversicherung vorhanden sind, überwunden werden.

Hauptaufgabe der Pflegestützpunkte ist, die Pflegebedürftigen und deren Angehörige umfassend zu beraten. Dabei sollen alle Hilfs- und Unterstützungsangebote in Betracht gezogen werden und bei der Gesamtkoordination berücksichtigt werden. Als Beispiele sind hier die gesundheitsfördernden, kurativen, präventiven, rehabilitativen Angebote genauso zu nennen, wie die sonstigen pflegerischen, medizinischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote.

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