Beitragsfreie Zeiten (Gesetzliche Rentenversicherung)
Beitragsfreie Zeiten im Rentenrecht der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sind Zeiten, für die keine Beiträge geleistet wurden. Dennoch werden diese Zeiten bei der Rentenberechnung berücksichtigt.
Als beitragsfreie Zeiten gelten
- Anrechnungszeiten,
- Ersatzzeiten und
- Zurechnungszeiten.
Ist ein Kalendermonat komplett mit einer beitragsfreien Zeit belegt, handelt es sich rentenrechtlich um eine beitragsfreie Zeit. Liegt in einem Kalendermonat sowohl eine beitragsfreie Zeit als auch eine Beitragszeit, zählt dieser Kalendermonat als beitragsgeminderte Zeit.