• Sozialversicherungsbegriffe
    Sozialversicherungsbegriffe
Kontakt aufnehmen mit Rentenberater Helmut Göpfert

Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

Zum Kontaktformular »

Beitragsfreie Zeiten (Gesetzliche Rentenversicherung)

Beitragsfreie Zeiten im Rentenrecht der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sind Zeiten, für die keine Beiträge geleistet wurden. Dennoch werden diese Zeiten bei der Rentenberechnung berücksichtigt.

Als beitragsfreie Zeiten gelten

  • Anrechnungszeiten,
  • Ersatzzeiten und
  • Zurechnungszeiten.

Ist ein Kalendermonat komplett mit einer beitragsfreien Zeit belegt, handelt es sich rentenrechtlich um eine beitragsfreie Zeit. Liegt in einem Kalendermonat sowohl eine beitragsfreie Zeit als auch eine Beitragszeit, zählt dieser Kalendermonat als beitragsgeminderte Zeit.

Weitere Artikel zum Thema: