Beitragsgeminderte Zeiten
Beitragsgeminderte Zeiten im Rentenrecht sind Kalendermonate, die sowohl mit Beitragszeiten wie auch mit beitragsfreien Zeiten (Anrechnungszeiten, Zurechnungszeiten, Ersatzzeiten) belegt sind.
Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass bei einem Zusammentreffen von Tatbeständen, die zur Anerkennung beitragsfreier Zeiten führen (z. B. Schulausbildung, Krankheit, Arbeitslosigkeit), im Regelfall der Umfang der daneben noch möglichen Erwerbstätigkeit einschränkt und folglich nur eine „geminderte" Beitragszahlung zu erwarten ist.
Auch Beitragszeiten während einer beruflichen Ausbildung sind beitragsgeminderte Zeiten.
Ein beitragsgeminderter Monat zählt in jedem Fall als voller Monat Beitragszeit bei der Wartezeit (= Versicherungszeit).