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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Generika / Generikum

Als Generika bezeichnet man sogenannte Nachahmerprodukte.

Führt eine Pharmafirma ein neues Arzneimittel auf dem Markt ein, unterliegt dieses vorerst dem Patentschutz. Das bedeutet, dass andere Firmen dieses Präparat nicht herstellen dürfen. Da in der Anfangszeit die Forschungs- und Entwicklungskosten in den Verkaufspreis einkalkuliert werden, ist das Originalpräparat im Vergleich zum späteren Nachahmerpräparat relativ teuer.

Wenn der Patentschutz des Originalpräparates abgelaufen ist, können Zweitanbieter das Produkt – obwohl dies die gleiche Zusammensetzung hat – zu einem wesentlich günstigeren Preis anbieten.

Ein Generikum ist also ein „baugleiches“ Präparat wie das Originalpräparat, wird jedoch zu einem günstigeren Preis angeboten, da für den Hersteller die Entwicklungs- und Forschungskosten nicht angefallen sind.

Deutsche Kassenärzte verordnen Generika sehr gerne. Ca. 70 Prozent der von den Kassenärzten verordneten Präparate sind Generika!

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