Beitragsklassen im Rentenrecht
Beitragsklassen hatte es früher in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) gegeben. Mit den Beitragsklassen wurden bis zum Jahr 1941 die Beiträge zu den Rentenkassen bewertet. Seit dem Jahr 1942 erfolgt die Umrechnung der geleisteten Beiträge in Entgeltpunkte.
Für alle Versicherten der Gesetzlichen Rentenversicherung gab es die Beitragsklassen im sogenannten Markenverfahren. Während ab dem Jahr 1942 die Beitragsklassen für Arbeitnehmer abgeschafft wurden, gab es diese für weitere Personenkreise – etwa für freiwillig Rentenversicherte und Selbstständige noch bis zum Jahr 1977.
Die Beitragsklassen spiegelten im Wesentlichen das Einkommen des Versicherten wieder, nach dem er seine Beiträge zur Rentenversicherung entrichten musste.