Die ehemalige Bahnversicherungsanstalt

jetzt: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Die Bahnversicherungsanstalt war für die Beschäftigten der Deutschen Bahn AG als Gesetzliche Rentenversicherung zuständig. Ebenso fiel die Zusatzversorgung der Deutschen Bahn-Beschäftigten in deren Zuständigkeitsbereich.

Zusätzlich war die Bahnversicherungsanstalt auch für die Beschäftigten der

  • Wasser- und Schifffahrtsverwaltung der Länder Nordrhein-Westfalen, Bremen, Reinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein und der
  • Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

zuständig.

Die Bahnversicherungsanstalt versicherte Arbeiter und Angestellte.

Zum 01.10.2005 schloss sich die Bahnversicherungsanstalt mit der Bundesknappschaft und der Seekasse zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV Knappschaft-Bahn-See) zusammen.

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