Rentenanpassung / Rentendynamisierung
Die gesetzlichen Renten werden jeweils zum 01. Juli eines Jahres an die Bruttolohnentwicklung angepasst und entsprechend erhöht. Die Berechnung der Rentenanpassung erfolgt nach einer komplizierten Berechnung, die dazu führte, dass in den Jahren 2004 bis 2006 keine Anpassung erfolgte. In den Jahren 2005 und 2006 wäre es rein rechnerisch sogar zu einer Minusanpassung, also zu einer Rentenminderung gekommen. Eine Schutzklausel hat jedoch eine geringere Rentenzahlung verhindert, so dass die Renten in der bisherigen Höhe weitergezahlt wurden.
Rentenanpassungsformel
Bei der Berechnung der Rentenerhöhung wird
- die Lohnentwicklung,
- die Beitragssatzentwicklung in der Gesetzlichen Rentenversicherung,
- der Vorsorgeaufwand der Arbeitnehmer für eine private Alterssicherung (so genannter Riester-Faktor) und
- die demographische Entwicklung und Arbeitsmarktsituation (Nachhaltigkeitsfaktor)
berücksichtigt.
Ab dem 01.07.2023 wurden die Renten in den alten Bundesländern um 4,39 Prozent und in den neuen Bundesländern um 5,86 Prozent erhöht.