• Sozialversicherungsbegriffe
    Sozialversicherungsbegriffe
Kontakt aufnehmen mit Rentenberater Helmut Göpfert

Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

Zum Kontaktformular »

Rentenanpassung / Rentendynamisierung

Die gesetzlichen Renten werden jeweils zum 01. Juli eines Jahres an die Bruttolohnentwicklung angepasst und entsprechend erhöht. Die Berechnung der Rentenanpassung erfolgt nach einer komplizierten Berechnung, die dazu führte, dass in den Jahren 2004 bis 2006 keine Anpassung erfolgte. In den Jahren 2005 und 2006 wäre es rein rechnerisch sogar zu einer Minusanpassung, also zu einer Rentenminderung gekommen. Eine Schutzklausel hat jedoch eine geringere Rentenzahlung verhindert, so dass die Renten in der bisherigen Höhe weitergezahlt wurden.

Rentenanpassungsformel

Bei der Berechnung der Rentenerhöhung wird

  • die Lohnentwicklung,
  • die Beitragssatzentwicklung in der Gesetzlichen Rentenversicherung,
  • der Vorsorgeaufwand der Arbeitnehmer für eine private Alterssicherung (so genannter Riester-Faktor) und
  • die demographische Entwicklung und Arbeitsmarktsituation (Nachhaltigkeitsfaktor)

berücksichtigt.

Ab dem 01.07.2023 wurden die Renten in den alten Bundesländern um 4,39 Prozent und in den neuen Bundesländern um 5,86 Prozent erhöht.

Weitere Artikel zum Thema:

Kontaktaufnahme für eine BeratungKontakt mit Rentenberatung aufnehmen

Haben Sie weitere Fragen zum Thema?
Wünschen Sie eine individuelle Beratung? Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

Anmeldung NewsletterAnmeldung Newsletter

Sie möchten aktuelle Informationen zur Sozialversicherung erhalten? Dann melden Sie sich beim Newsletter von Rentenberatung-aktuell.de an.