• Sozialversicherungsbegriffe
    Sozialversicherungsbegriffe
Kontakt aufnehmen mit Rentenberater Helmut Göpfert

Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

Zum Kontaktformular »

Arbeitseinkommen

Arbeitseinkommen im Sinne der Sozialversicherung ist nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 15 SGB IV) der aus einer selbstständigen Tätigkeit nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts ermittelte Gewinn. Die Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, aus der Landwirtschaft und Forstwirtschaft und einer selbstständigen Arbeit werden als Arbeitseinkommen gewertet, wenn diese im Einkommenssteuerbescheid ausgewiesen sind.

Anhand des Arbeitseinkommens werden die Beiträge zur Gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung berechnet.

In der Regel ist der letzte Einkommensteuerbescheid die Grundlage für die Festsetzung der Beiträge aus dem Arbeitseinkommen. Gegebenenfalls kann es erforderlich werden, dass das Einkommen gewissenhaft geschätzt wird, z. B. wenn aufgrund der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit noch kein Einkommensteuerbescheid vorliegt.

Weitere Artikel zum Thema:

Kontaktaufnahme für eine BeratungKontakt mit Rentenberatung aufnehmen

Haben Sie weitere Fragen zum Thema?
Wünschen Sie eine individuelle Beratung? Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

Anmeldung NewsletterAnmeldung Newsletter

Sie möchten aktuelle Informationen zur Sozialversicherung erhalten? Dann melden Sie sich beim Newsletter von Rentenberatung-aktuell.de an.