Rentenabschlag bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente
Eine Regelaltersrente kann derzeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres beansprucht werden. Das Eintrittsalter für die Regelaltersrente wird ab dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben.
Der Gesetzgeber sieht jedoch eine Reihe von Altersrenten vor, mit denen eine Altersrente vorzeitig – also vor Vollendung des 65. Lebensjahres – in Anspruch genommen werden kann. Versicherte, die ihre Rente vor der für sie maßgeblichen Altersgrenze in Anspruch nehmen, müssen einen Rentenabschlag in Kauf nehmen. Der Abschlag beträgt pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente 0,3 Prozent.